
Knausrig oder großzügig? 100 Euro Finderlohn für 4000 Euro Fund sorgt für Diskussion
2025-09-13
Autor: Leonardo
Ein Schweizer Tourist verlor ein Portemonnaie mit 4000 Euro im Taxi während seines Wien-Besuchs. Der ehrliche Taxifahrer, der das Geld fand, brachte es direkt ins Hotel zurück und erhielt dafür lediglich 100 Euro Finderlohn.
In der Online-Community von 20 Minuten löste diese Entscheidung hitzige Debatten aus. Viele Nutzer kritisierten den Finderlohn und äußerten sich wie folgt: „Knausrig! Zehn Prozent wären angebracht.“ Oder: „Was ist aus den ursprünglichen zehn Prozent Finderlohn geworden? Das wären 400 Euro statt 100.“ Die Vorstellung, dass zehn Prozent eine faire Vergütung seien, scheint tief in den Köpfen der Schweizer verwurzelt zu sein.
Doch was ist eigentlich ein angemessener Finderlohn? Diese Frage wirft einen Blick auf die rechtlichen Bestimmungen verschiedener Länder.
Österreich: Klare Regeln für Finderlohn
In Österreich ist der Finderlohn gesetzlich festgelegt und unterscheidet zwischen verlorenen und vergessenen Gegenständen. Bei einer verlorenen Sache steht dem Finder zehn Prozent des Wertes zu, bei vergessenen Dingen lediglich fünf Prozent. Ein Portemonnaie, das im Taxi vergessen wurde, fällt in die zweite Kategorie.
Laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) hat ein Taxifahrer, der einen vergessen Gegenstand findet, also keinen Anspruch auf Finderlohn, da er als Angestellter der Taxifirma gilt.
Deutschland: Differenzierung nach Wert
In Deutschland sieht Paragraph 971 BGB ebenfalls einen Anspruch auf Finderlohn vor. Hier liegt dieser bei fünf Prozent für Werte bis 500 Euro und drei Prozent für Beträge darüber. Bei 4000 Euro würde der Finderlohn somit 130 Euro betragen – mehr als im Wiener Fall, aber dennoch kein Reichtum.
Schweiz: Unklare Regelungen und wenig Rechtsprechung
Für die Schweiz gilt in Artikel 722 des Zivilgesetzbuches, dass ein "angemessener" Finderlohn gezahlt werden muss, wobei zehn Prozent des Wertes als Faustregel dienen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus, denn je höher der Wert, desto geringer der Prozentsatz in der Praxis. Zudem gibt es kaum verbindliche Gerichtsurteile.
Wird ein Gegenstand in öffentlichen Einrichtungen oder Verkehrsmitteln gefunden, könnte der Finderlohn sogar dem Betreiber zustehen, nicht der Person, die den Gegenstand gefunden hat.
Eine großzügige Geste des Taxifahrers
Trotz des niedrigen Finderlohns zeigt sich der Wiener Taxifahrer großzügig: Er plant, die 100 Euro mit der Telefonistin des Callcenters zu teilen. Außerdem erhielt er von der Taxizentrale eine Geschenksbox als Anerkennung.
Das Geschehen wirft die Frage auf: Was ist ein fairer Finderlohn? Die Meinungen darüber gehen auseinander. Wie steht es um die Geste der Ehrlichkeit? In jedem Fall bleibt der Fall im Gedächtnis und regt zum Nachdenken an.