
Kindsmord im Könizbergwald: Mutter legt Berufung gegen Urteil ein
2025-03-17
Autor: Laura
Ein Skandal erschüttert die Schweiz: M.A., die Mutter der verstorbenen E., hat nach dem Gerichtsurteil gegen sie in Berufung eingelegt. Die Details des Falls sind zutiefst bewegend und werfen viele Fragen auf.
Während des Prozesses hat ein damals 12-jähriger Zeuge ausgesagt, dass er M.A. am Tag des Verbrechens mit ihrer Tochter gesehen hat – und zwar in der Nähe des Waldes, wo der schreckliche Vorfall stattfand. M.A. bestritt jedoch, den Jungen jemals getroffen zu haben und behauptete, zu Hause gewesen zu sein, als die Tragödie sich abspielte.
Der Oberrichter betonte die vielen unterschiedlichen Aussagen von M.A. über einen Stein, der nur sechs Meter vom Fundort der Leiche gefunden wurde. Auf diesem Stein wurden Blut und Haare von E. entdeckt, und es gibt Hinweise darauf, dass es sich um die Tatwaffe handeln könnte. M.A. behauptete, E. habe den Stein zuvor gefunden und sie habe ihn mit ins Waldversteck nehmen wollen.
Im Zentrum des Verfahrens steht auch das geheimnisvolle Waldversteck, an dessen Bau M.A. und ihre Tochter zusammen gearbeitet hatten. M.A. sagt, dass es lediglich ein Ort für ihre Tochter und ihre Freundinnen sein sollte, damit andere Kinder nichts kaputt machen. Doch die Umstände rund um den Fundort von E. werfen dunkle Schatten auf diese Erklärung.
Die Zeugenaussagen legen nahe, dass M.A. während ihres Verhörs inkonsistent war, was ihre Besuche bei dem Waldversteck betrifft. Der Oberrichter möchte genau rekonstruieren, wann sie dort war, bevor die Tragödie eintrat.
Zu den emotionalen Höhepunkten des Prozesses zählt der Moment, als M.A. von dem Tag berichtete, an dem ihre Tochter tot aufgefunden wurde. Sie schilderte, wie sie die Jacke ihrer Tochter entdeckt hat und zunächst erleichtert war, weil sie dachte, E. habe sie beim Spielen verloren. Die Erleichterung wandelte sich schnell in Entsetzen, als sie den leblosen Körper ihrer Tochter sah. M.A. begann zu weinen, als sie diese Erinnerungen teilte.
Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt in diesem Fall ist das psychologische Gutachten, das besagt, dass M.A. keine signifikanten psychologischen Störungen aufweist, jedoch zeitweise an einer depressiven Episode gelitten haben könnte.
Die emotionale Belastung ist für alle Beteiligten immens, und die Mutter der Angeklagten fand den Tod ihrer Enkelin als "sinnlos" und schwer zu begreifen. Die Tragödie hat nicht nur M.A. sondern auch die gesamte Gemeinde erschüttert und wirft Fragen zur Sicherheit und zum Schutz von Kindern auf.
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Die Öffentlichkeit ist gespannt darauf, welche historischen Wendungen dieser Fall noch nehmen wird und ob M.A. sich endgültig für den Tod ihrer Tochter verantworten muss.