Nation

Kantone dürfen bald Biber schießen – aber nicht ohne Auflagen!

2025-01-15

Autor: Luca

Ab dem 1. Februar tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Kantonen der Schweiz das Abschießen von Bibern unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Entscheidung des Bundesrates wird voraussichtlich weitreichende Diskussionen auslösen.

Die neue Bestimmung erlaubt es den Kantonen, einzelne Biber zu schießen, wenn diese erhebliche Schäden verursachen oder Menschen gefährden – beispielsweise wenn durch die Aktivitäten der Biber Überschwemmungen in Wiesen und Gebäuden drohen. Diese Maßnahme soll nicht nur kurzfristig Schäden minimieren, sondern auch langfristig das Zusammenleben von Mensch und Natur verbessern.

Allerdings stößt diese Regelung auf heftige Kritik von Naturschutzorganisationen wie Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife. Sie argumentieren, die Bestimmungen seien zu vage und könnten zu einem unkontrollierten Abschuss führen. Laut Raffael Ayé von Birdlife sei die Schadensschwelle nicht klar definiert, was die Behörden in die Lage versetze, nach Belieben vorzugehen.

Um auf diese Bedenken aufmerksam zu machen, haben mehrere Natur- und Tierschutzorganisationen die Petition "Rettet den Biber" ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, die bisherigen, vernünftigen und schonenden Umgangsformen mit Bibern beizubehalten und die neuen Vorgaben gänzlich abzulehnen.

Raffael Ayé bezeichnet die neuen Regeln zudem als potenziell gesetzeswidrig. Er erklärt, dass man das Jagdgesetz nicht durch solche Verordnungen umgehen dürfe. Stattdessen könnten die Kantone auf zahlreiche alternative Maßnahmen zurückgreifen, um sich vor Schäden durch Biber zu schützen. Er verweist darauf, dass bisher in der Schweiz noch nie ein Biber geschossen werden musste, obwohl dies bereits seit längerem unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Christof Angst, Leiter der Biberfachstelle des Bundes, sieht keinen Anlass zur Sorge. Seiner Meinung nach herrschen klare Vorgaben, die verhindern sollen, dass Biber willkürlich abgeschossen werden. "Mit den neuen Bestimmungen gibt es klare Regeln, um sicherzustellen, dass es nicht zu Chaostagen kommt", bekräftigt er.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mit der neuen Regelung der aktuelle Biberbestand von etwa 5.000 Tieren in der Schweiz nicht reduziert werden soll. Die Kantone dürfen nur Biber schießen, die tatsächlich großen Schaden verursachen. Jedoch leben Biber häufig in Familienverbänden. Falls alle Mitglieder eines Clans an den Schäden beteiligt sind, könnte dies im Extremfall den kompletten Clan gefährden.

Die Diskussion um den Umgang mit Bibern wirft grundlegende Fragen über den Schutz der Artenvielfalt und die Koexistenz von Fauna und menschlichen Interessen auf. In diesem Sinne bleibt abzuwarten, wie die Kantone mit den neu geschaffenen Regeln umgehen werden und welche weiteren Entwicklungen in dieser kontroversen Debatte folgen.