
Kanton Zürich zwingt Senioren zum Wohnsitzwechsel – Gemeinden schlagen Alarm!
2025-04-06
Autor: Luca
Im Kanton Zürich sorgt eine neue Regelung für Aufregung: Senioren, die in ein Pflegeheim in eine andere Gemeinde ziehen, müssen fortan getrennte Wohnsitze anmelden. Diese Vorschrift trifft vor allem ältere Ehepaare und führt zu massive Protesten.
Die aktuelle Praxis ist das Resultat eines Bundesgerichtsentscheids, der bereits vor über zehn Jahren gefällt wurde und besagt, dass der Umzug in ein Pflegeheim einen neuen Wohnsitz begründet. Da dieser Entscheid lange ignoriert wurde, ergreift der Kanton Zürich nun Maßnahmen, um die Einwohnerregister bis 2026 zu bereinigen.
Ein besonders emotionales Beispiel ist der Fall einer Frau, die sich weigert, ihren Ehemann in der Nachbargemeinde Wetzikon anzumelden. Sie sieht ihren Lebensmittelpunkt in ihrem gemeinsamen Zuhause und möchte die Trennung, die durch die neue Regelung entsteht, verhindern. Solche Geschichten gehen nicht nur den Betroffenen nahe, sondern bringen auch die Gemeinden in eine schwierige Lage.
Die Gemeindeschreiberin von Grüningen äußert scharfe Kritik an der bürokratischen und unmenschlichen Situation, die sich aus dieser Regelung ergibt. Sie argumentiert, dass demente Menschen nicht freiwillig in ein Heim ziehen und daher nicht als niedergelassen betrachtet werden sollten. Die menschlichen Folgen dieser Gesetze erscheinen vielen als untragbar.
Ein weiterer besorgniserregender Aspekt ist die finanzielle Ungerechtigkeit. Die Pflegekosten für die Senioren, die nun als niedergelassen gelten, müssten weiterhin von der alten Wohngemeinde getragen werden, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für diese Gemeinden führt.
Die Problemstellung hat mittlerweile auch national Aufmerksamkeit erregt. Der Schweizer Gemeindeverband übt scharfe Kritik an den unterschiedlichen Regelungen der Kantone und fordert ein einheitliches nationales Meldesystem. Die nationale Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat bereits eine Motion eingereicht, um die gesetzlichen Grundlagen zu überdenken. Trotz der Bedenken des Bundesrates hat der Nationalrat die Motion angenommen, was auf eine mögliche Änderung dieser unglücklichen Situation hinweist.
Die aufgewühlte Stimmung rund um das Thema der Seniorenverlagerung könnte das Thema Pflegepolitik in der Schweiz nachhaltig verändern und drängt auf eine umfassende Reform in der Betreuung älterer Menschen.