Kanton SG: Solaranlagen auf geschützten Bauten jetzt möglich!
2024-11-06
Autor: Louis
In einem überraschenden Schritt hat der Kanton St. Gallen neue Richtlinien verabschiedet, die es Eigentümern geschützter Gebäude ermöglichen, Photovoltaikanlagen zu installieren. Ein Thema, das in der Vergangenheit für viel Streit und Missverständnis sorgte, da die Anliegen von Hauseigentümern oft mit dem Denkmalschutz kollidierten.
Karl Büchler aus Eggersriet weiß genau, wie langwierig dieser Prozess sein kann. Er übernahm 1990 das Bauernhaus in Fürschwendi von seinem Vater und ahnte nicht, dass es unter Denkmalschutz steht. 2018 reichte er einen Antrag auf Installation einer Photovoltaikanlage ein und stieß dabei auf immense Schwierigkeiten. „Die Argumente gegen meine Anfrage waren oft wenig überzeugend“, erinnert sich Büchler. Probleme mit der Farbe und Größe der Solarpanels wurden angeführt, während in der Nähe moderne Bauten ohne derartige Bedenken genehmigt wurden.
„Denkmalschutz und erneuerbare Energien müssen gleichwertig betrachtet werden“, erklärt Regierungsrätin Laura Bucher. Dieser neue Ansatz kommt nicht nur Eigentümern zugute, sondern stärkt auch die Nutzung erneuerbarer Energien im Kontext der aktuellen Klimakrise und geopolitischen Spannungen, die durch den Ukrainekrieg verstärkt wurden.
Die Region Fürschwendi, die auf einer Höhe von 931 Metern über dem Meeresspiegel liegt, ist bekannt für ihre malerischen, historischen Holzkonstruktionen aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Der Leiter der kantonalen Denkmalpflege, Moritz Flury, stellt fest, dass sich der Charakter des Weilers im Großen und Ganzen über die Jahre kaum verändert hat. Trotz gewisser Anpassungen, wie dem Dachmaterial, beleuchtet Flury, dass die neue Solaranlage gut zum Erscheinungsbild passt.
Karl Streule, der die Solaranlage installiert hat, hebt hervor, dass die Verwendung von matten, wenig reflektierenden Panels entscheidend für den Erfolg des Projekts war. Aufgrund von sorgfältiger Planung ist die Anlage aus den meisten Blickwinkeln kaum sichtbar.
Die neue Bewilligungspraxis beinhaltet eine differenzierte Herangehensweise, die in drei Kategorien unterteilt ist: einzigartige Dachlandschaften, solche mit hohem Wert und weitere mit einem gewissen geschützten Wert. Dies wurde durch ein Ampelsystem visualisiert, das die Gemeinden unterstützt, die entsprechenden Auflagen zu verstehen.
Bereits 38 von 75 Gemeinden im Kanton St. Gallen haben die neue Praxis eingeführt. Die Bestrebungen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, bleiben nicht unbemerkt und sollen bis Frühjahr 2025 in allen Gemeinden umgesetzt werden. Diese Neuerungen schaffen nicht nur Lösungen für Eigentümer geschützter Gebäude, sondern tragen auch dazu bei, die Umweltzerstörung einzudämmen und die Zukunft der erneuerbaren Energie in der Region zu sichern!