Justizminister Beat Jans über die Möglichkeit von Asylverfahren in Drittstaaten
2024-09-21
Autor: Sofia
Justizminister Beat Jans hat erklärt, dass die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten „unter bestimmten Bedingungen“ als sinnvoll erachtet werden kann. In einem Interview betonte er, dass Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte dabei gewährleistet sein müssen.
Er merkte an, dass Asylverfahren in Drittstaaten unter solchen Voraussetzungen „zielführender sein könnten, als risking, im Mittelmeer zu ertrinken“. Jans, der an einem Treffen mit dem UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi teilgenommen hat, sagte, dass seine Einschätzung entgegengesetzt zur konservativen britischen Asylpolitik stehe, bei der Migranten nach Ruanda geschickt werden.
Anders als Großbritannien, das einen umstrittenen Asylpakt mit Ruanda eingeführt hat – welcher von der neuen Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer Anfang Juli abgelehnt wurde – ist das Modell nicht mit der Schweizer Migrationspolitik kompatibel. Jans wies darauf hin, dass es unrealistisch sei, einfach Geld und Flüchtlinge ohne eine umfassende Migrationspolitik zu versenden.
Überraschung in der Öffentlichkeit
Die Äußerung von Jans wurde von der „Schweiz am Wochenende“ als „überraschend“ beschrieben. Zuvor hatte der Bundesrat die Prüfung der Möglichkeit von Asylverfahren in Drittstaaten in einem Bericht angeordnet. Es wird erwartet, dass der Bericht die Vereinbarkeit mit Schweizer Recht sowie internationalen Verpflichtungen analysiert.
Während der Justizminister im Februar darauf hinwies, dass der Bundesrat nicht plane, Asylverfahren auszulagern, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Auf internationaler Ebene sind solche Praktiken stark umstritten, da sie oft gegen die Rechte der Migranten verstoßen und Fragen zur Wirksamkeit der Asylverfahren aufwerfen. In der Schweiz sind die Debatten über Asylregelungen nach wie vor von großer Wichtigkeit, da humanitäre Verpflichtungen mit politischen Realitäten abgewogen werden müssen.