
Gentechnik in der Landwirtschaft: Bundesrat plant Zulassung von CRISPR/Cas9
2025-04-02
Autor: Simon
In einer letzten Frage während einer Medienkonferenz stellte 20 Minuten die entscheidende Frage, ob mit dem geplanten neuen Gesetz auch gentechnisch veränderte Tiere erlaubt würden. Der Bundesrat verneinte dies und betonte, dass es speziell um gentechnisch veränderte Pflanzen gehe.
Bundesrat Albert Rösti äußerte, dass die Bevölkerung Skepsis gegenüber Gentechnik haben werde, solange es keine Kontrollen des Warenflusses und Maßnahmen zur Risikominimierung gebe. Mit dem neuen Gesetz will die Schweiz sogar über die EU hinausgehen, die ebenfalls an Regelungen für neue Gentechnologien arbeitet.
„Wir müssen zwischen alten und neuen Gentechniken unterscheiden“, erklärte Rösti. Er verwies auf die Bezeichnung „neue Züchtungstechnologien“ anstelle von „neuer Gentechnik“. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf müssen die Risiken der ungewollten Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen ausgeschlossen sein. Zudem sollten diese Pflanzen zusätzliche Vorteile im Vergleich zu herkömmlich gezüchteten Pflanzen bieten, um eine Genehmigung zu erhalten.
Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamtes für Umwelt, fügte hinzu, dass intensiv an Methoden geforscht werde, um gentechnisch veränderte Pflanzen nachzuweisen. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass Betrug bei der Kennzeichnungspflicht vermieden wird. Die Fortschritte in der Wissenschaft geben Hoffnung, dass die Technik bald ausgereift genug sein wird.
Ein konkretes Hoffnungsträger ist die Kartoffel, die in den letzten Jahren stark durch die Kraut- und Knollenfäule bedroht war. Dies führte dazu, dass die Schweiz zahlreiche Kartoffeln importieren musste. Rösti glaubt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen hier eine wirkliche Lösung bieten könnten.
Für den Bundesrat steht das Vertrauen der Bevölkerung an oberster Stelle. Um Befürchtungen entgegenzuwirken, werde es für jede veränderte Pflanze noch eine Risikobewertung geben. Der Regierung ist bewusst, dass die Öffentlichkeit traditionell vorsichtig gegenüber Gentechnik eingestellt ist.
Zusätzlich zur Zulassung neuer Technologien beabsichtigt der Bundesrat auch, das bisherige Verbot für Pflanzen, denen ein artfremdes Gen eingepflanzt wurde, um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Die klassischen Gentechniken in der Pflanzenzüchtung umfassen die Mutagenese und die Transgenese. Während bei der Mutagenese durch Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen in Pflanzen erzeugt werden, wird bei der Transgenese Gene anderer Organismen in Pflanzen übertragen, um neue Eigenschaften zu ermöglichen.
Die neuen Züchtungstechnologien ermöglichen gezielte Veränderungen des Erbguts, indem DNA-Bausteine gelöscht, ausgetauscht oder hinzugefügt werden. Diese präzisen Änderungen können Eigenschaften wie Trockenheitsresistenz bewirken, die mit klassischen Methoden nur schwererreichbar sind.
Der Bundesrat wurde kürzlich beauftragt, neue Gentechnik-Möglichkeiten gesetzlich zu ermöglichen. Technologies wie die Genschere CRISPR/Cas9 stehen im Fokus.
Die Verfechter dieser Technologien hoffen, dass neue gentechnisch veränderte Pflanzenarten besser an die klimatischen Veränderungen angepasst sind und zudem den Einsatz von Pestiziden verringern. Doch auch die Gegner mobilisieren sich bereits und werfen dem Bundesrat vor, dass Unternehmen wie Migros ihn zu einem Gesetzesentwurf gedrängt haben, der deren Interessen entspricht. Der Kampf um die Zukunft der Gentechnik in der Schweiz hat somit gerade erst begonnen.