Empörung bei Galaxus: 200-Franken-Nachzahlung für Skibrille sorgt für Aufregung
2024-12-04
Autor: Lara
Ärger bei Galaxus: Kunden müssen plötzlich 200 Franken für eine Oakley-Skibrille nachzahlen.
Die Enttäuschung ist groß, denn viele Kunden haben die Brillen bereits getragen und eine Rückgabe scheint unmöglich. Der Konsumentenschutz rät dazu, auf den ursprünglichen, bestätigten Preis zu bestehen oder rechtliche Schritte zu erwägen.
Ein Kunde, der anonym bleiben möchte, erzählte, dass er während der Black-Friday-Aktion bei Galaxus für die Skibrille 58.90 Franken gezahlt hatte. Er war überzeugt von dem Schnäppchen und bestellte sofort. Doch die Freude währte nicht lange – nur zwei Tage nach Erhalt der Brille erhielt er eine schockierende E-Mail von Galaxus, in der behauptet wurde, dass der angegebene Preis ein Fehler war. Er sei nun aufgefordert, insgesamt 208.10 Franken zu bezahlen oder die Brille zurückzugeben. "Da ich die Brille bereits genutzt und die Verpackung entsorgt habe, wäre eine Rückgabe unmöglich", so der Kunde.
Kunden sind nicht alleine mit ihrer Empörung. Bewertungen auf Trustpilot zeugen von ähnlichen Erfahrungen. "Ich habe das Vertrauen in Galaxus verloren! Wann ist ein Produkt im Sale, und wann ist es ein Preisirrtum?", fragt ein Nutzer. Eine andere Stimme kritisiert: "Ist das eine neue Strategie von Galaxus, Produkte niedrig zu bepreisen und anschließend Nachzahlungen zu verlangen?"
Galaxus erklärt, dass ein Systemfehler bei der Preisgestaltung in den Bereichen Ski- und Wintersportartikeln aufgetreten ist. Das Sortiment sei extrem groß, was es zu einem komplexen Unterfangen mache, alle Preise korrekt zu erfassen und anzupassen.
Der Kundenservice verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Stornierung des Kaufvertrags bei falscher Preisangabe erlauben. Sie behaupten, dass der niedrigere Preis nur ein Bruchteil des tatsächlichen Wertes gewesen sei und dass der Vertrag daher als unverbindlich betrachtet werden kann.
Der Sprecher von Galaxus, Tobias Heller, bestätigte auf Anfrage, dass es sich um keinen speziellen Rabatt während Black Friday gehandelt habe und wies darauf hin, dass Preisnachlässe von über 80 Prozent nicht der Standard seien.
Auf die Tatsache, dass momentan über 150 Produkte mit ähnlichen Rabatten im Sortiment sind, reagierte Heller, indem er darauf hinwies, dass Galaxus mittlerweile acht Millionen Artikel anbietet. Ein paar Hundert Artikel seien daher nicht repräsentativ für die Preisstrategie des Unternehmens.
In den sozialen Medien und auf Bewertungsplattformen formiert sich bereits ein kleiner Aufstand gegen Galaxus. Viele betroffene Kunden überlegen, den Konsumentenschutz zu kontaktieren oder sogar rechtliche Schritte einzuleiten.
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Der Preisfehler trat an einem Freitag auf, und die betroffenen Kunden wurden am folgenden Montag über die Diskrepanz informiert – viele von ihnen erst nach mehreren Tagen des Wartens.
"Es ist natürlich unglücklich, wenn Kunden erst nach Tagen über den Fehler informiert werden – wir entschuldigen uns für alle Unannehmlichkeiten", so Heller weiter. Solche Preisfehler seien selten, aber bei einem so umfangreichen Sortiment sei die Möglichkeit von Einzelfällen gegeben.
Die Geschäftsführerin des Konsumentenschutzes, Sara Stalder, sieht sich bestätigt und ermutigt Kunden, auf ihren Rechten zu bestehen. "Der Kunde hat das Recht, auf dem Mindestpreis zu bestehen. Die Erklärung von Galaxus ist nicht haltbar, da es sich nicht um einen offensichtlichen Fehler handelt. Sollte Galaxus uneinsichtig sein, können Kunden den Konsumentenschutz oder das Staatssekretariat für Wirtschaft kontaktieren."