Clubbetreiber in Wetzikon: Landesverweisung bestätigt - Schockierende Details aufgedeckt!
2024-11-12
Autor: Louis
Ein 42-jähriger Nordmazedonier, der in Wetzikon den berüchtigten Club „5 Star“ betrieb, wurde vor kurzem vom Obergericht in einem skandalösen Fall verurteilt. Der Betreiber hatte von 2017 bis Mitte 2020 insgesamt 62 Animierdamen aus dem Balkan ohne gültige Bewilligung beschäftigt und sie für einen Hungerlohn arbeiten lassen.
Die Animierdamen wurden gezwungen, sich für eine halbe Stunde zu den männlichen Gästen an den Tisch zu setzen, Gespräche zu führen und diese zu überreden, alkoholische Getränke zu einem Preis von 20 Franken zu kaufen. Obwohl er den Frauen kostenlos eine Unterkunft zur Verfügung stellte, verdienten sie lediglich 5.50 Franken pro Stunde plus 5 Franken Trinkgeld pro verkauftem Getränk. Die Frauen mussten dabei täglich sieben Stunden an sechs Tagen in der Woche arbeiten – eine ausbeuterische Arbeitskultur, die viele in schockierenden Verhältnissen gefangen hielt.
Insgesamt soll der Clubbetreiber sich durch diese Machenschaften um rund 300.000 Franken bereichert haben. Das Bezirksgericht Hinwil verurteilte ihn bereits im Vorjahr wegen Verstöße gegen das Ausländergesetz und Geldwäsche zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, von denen er 16 Monate absitzen muss, sowie einer Landesverweisung für sieben Jahre.
Der Fall nimmt immer dramatischere Züge an: Der Mann war bei seiner Festnahme im Juli 2020 im Besitz eines geleasten Lamborghini, der inzwischen verkauft und beschlagnahmt wurde. Aktuell arbeitet er als Eisenleger, während seine Frau als Putzkraft arbeitet. Sie kämpfen nun gegen einen Schuldenberg von 180.000 Franken.
Vor dem Obergericht kämpfte der Beschuldigte um seine Familie, die in der Schweiz lebt. „Ich bin mit 18 Jahren in die Schweiz gekommen und meine Frau sowie die beiden schulpflichtigen Kinder leben hier“, erklärte er. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit warf seine Verteidigerin das Argument eines Härtefalls in den Ring und mahnte an, dass der Landesverweis die gut funktionierende Familie auseinanderreißen würde.
Doch das Obergericht wies die Argumente zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der verurteilte Mann, der die Strafe und die Geldforderungen bereits akzeptierte, wird somit seine Familie für sieben Jahre verlassen müssen. Während das Sozialamt der Familie ein gewisses Maß an Unterstützung anbieten könnte, bleibt unklar, wie die Kinder und seine Frau ohne ihn zurechtkommen werden.
Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die problematischen Arbeitsbedingungen in der Unterhaltungsindustrie und die grenzüberschreitende Kriminalität, die oft im Verborgenen gedeiht. Ein Aufruf zur gerechten Behandlung von Arbeitskräften und ein strengerer Umgang mit solchen Vergehen sind jetzt mehr denn je erforderlich!