
Bundesgericht bestätigt umstrittenes Energiegesetz im Baselbiet
2025-09-09
Autor: Gabriel
Paukenschlag für das Baselbieter Energiegesetz
Das Bundesgericht hat kürzlich das umstrittene Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft bestätigt: Das Verbot von Öl- und Gasheizungen ist rechtmäßig, und ab 2026 sind Immobilieneigentümer verpflichtet, erneuerbare Heizsysteme zu installieren. Fossile Heizungen dürfen nur ersetzt werden, wenn sie nicht älter als 15 Jahre sind.
Politische Debatte entfacht
Der Grund für diese richtungsweisende Entscheidung liegt in der Beschwerde von sechs bürgerlichen Landräten, darunter prominente Namen wie Andi Trüsel (SVP) und Christine Frey (FDP). Sie argumentierten, dass die gesetzliche Grundlage für diese strengen Bestimmungen fehle und kritisierten, dass das Parlament gemäß dem Gesetz lediglich einen "Anteil" erneuerbarer Energien festlegen dürfe.
Eine 100-Prozent-Regelung ist kein Widerspruch
Das Kantonsgericht entschied mit knapper Mehrheit, dass ein "Anteil" durchaus auch 100 Prozent bedeuten kann. Die Beschwerdeführer zogen das Urteil weiter vor das Bundesgericht, welches in seiner Argumentation ebenfalls dem Kantonsgericht folgte. Der Begriff "Anteil" kann laut Urteil sehr wohl eine vollständige Umsetzung beinhalten.
Die politische Auseinandersetzung geht weiter
Die Diskussion um das Energiedekret bleibt jedoch angespannt. Am Donnerstag wird der Landrat die Initiative "Energiepolitik nur mit der Bevölkerung" behandeln. Diese fordert, dass Energiemaßnahmen und Vorschriften im Gesetz verankert werden. Ein entsprechendes Gesetz würde das bestehende Dekret obsolet machen.
Kritik an zukünftigen Änderungen
Critisch anzumerken ist, dass die Initiative vorschlägt, die im Oktober 2023 beschlossenen Änderungen am Energiedekret nicht in das Gesetz aufzunehmen. Dadurch könnten die Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien bei Heizsystemen wegfallen.
Negative Haltung der Regierung
Der Regierungsrat hat sich gegen die Initiative ausgesprochen, strebt jedoch ebenfalls die Aufhebung des Dekrets an, um die aktuelle Regelung, die das Heizungsverbot umfasst, gesetzlich zu verankern.
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