
Bern spielt mit dem Feuer: Die dunklen Machenschaften hinter dem Rahmen-Deal!
2025-09-15
Autor: Nina
Ist die Schweiz wirklich souverän?
Die Behauptung eines „Zwei-Pfeiler“-Modells, das die Schweiz selbst kontrolliert, ist eine irreführende Farce. In Wahrheit gibt es keinen echten Schweizer Pfeiler – die EU-Kommission hat das letzte Wort!
Die EU-Kommission als Schattenherrscher
Die EU-Kommission könnte jederzeit ohne Rücksprache mit der Schweiz ein Streitbeilegungsverfahren einleiten. So wird sie zur alleinigen Überwacherin, während die Schweiz in der vertraglichen Abhängigkeit gefangen bleibt.
Ein Schiedsgericht ohne Unabhängigkeit?
Das als paritätisch wahrgenommene Schiedsgericht ist in Wahrheit ein Witz. Es ist gezwungen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei der Auslegung von Vertragstexten zu konsultieren, was die vermeintliche Unabhängigkeit zum Nichts degradiert.
Der EuGH: Ein weiterer Akteur in der EU, nicht der Neutralität verpflichtet!
Der EuGH hat oft in Schlüsselentscheiden zugunsten der EU und gegen Drittstaaten wie die Schweiz entschieden. Die Vorstellung, dass dieses mächtige Gericht einem ad-hoc-Schiedsgericht Weisungen erteilen könnte, ist schlichtweg absurd!
Ein Modell, das die Schweizer Souveränität gefährdet!
Das vorgelegte Modell, das EU-Kommission und EuGH in dominante Positionen hebt, steht im krassen Gegensatz zu den Regeln im EWR/EFTA-System und wäre in Ländern wie Island oder Norwegen verfassungswidrig.
Postkoloniale Züge und das Verschleiern von Souveränitätsverlust
Dieser Mechanismus erinnert bitter an Assoziationsabkommen mit ehemaligen Sowjetrepubliken – ein Versuch, den Verlust an Souveränität zu kaschieren. Dass die Schweizer Regierung dies nicht offenlegt, ist eine beispiellose Ungerechtigkeit!
Rechtsunsicherheit durch vage Ausnahmeregelungen
Die zwischen Dezember 2023 und Dezember 2024 ausgehandelten Ausnahmen sind durch zahlreiche vertragliche Widersprüche massiv unsicher. Zu glauben, das Schiedsgericht könnte hier die Wahrheit sprechen, grenzt an Naivität.
Manipulation durch selektive Berichterstattung
Der Bund hat gezielt die Rollen von Kommission und EuGH verschleiert oder verharmlost und lediglich linientreue Literatur zitiert. Damit wird die unverfälschte Willensbildung der Bevölkerung in Frage gestellt – das verstößt klar gegen die Bundesverfassung!