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Astra: Beamte buchen luxuriöse Wellnesshotels für Onlineschulungen – Skandal oder legitim?

2025-01-26

Autor: Laura

Im August 2022 sorgten zwei hochrangige Mitarbeiterinnen des Bundesamts für Strassen (Astra) für Aufregung, als sie ein Wellnesshotel in Leukerbad für eine Onlineschulung buchten. Der Aufenthalt im Vier-Stern-Hotel Therme 51, inklusive drei Übernachtungen und Frühstück, kostete gewaltige 1190 Franken und wurde über Spesen abgerechnet. Dies wurde durch ein internes Dokument bestätigt. Es stellt sich die Frage: Wie kann es sein, dass Beamte auf Staatskosten in einem Luxusressort übernachten?

Nur eine Woche nach diesem Vorfall ging es für die beiden Frauen und drei weitere Kaderleute ins Hotel Seepark in Thun, ebenfalls ein Vier-Stern-Wellnesshotel. Während eines zwei Tage langen Workshops entstanden für die Übernachtungen Kosten von 275 Franken pro Person, zusätzlich wurden Konferenzräumlichkeiten und Business-Lunchs organisiert. Insgesamt betrugen die Ausgaben für diesen zweiten Aufenthalt 1536 Franken.

Sämtliche Kosten wurden von Amtsdirektor Jürg Röthlisberger genehmigt, was Fragen hervorruft, da die Astra-Richtlinien eine maximale Übernachtungskostenobergrenze von 250 Franken für Dienstreisen in der Schweiz festlegen. Zudem wird die Buchung von „Mittelklasseunterkünften“ vorgeschrieben. Die gewählten Hotels überschreiten diese Kategorie erheblich. Berichten zufolge war sich die Leiterin der internen Revision des Regelverstoßes durchaus bewusst.

Fragwürdige Ausgaben in Zeiten des Sparens?

Die Kontroversen rund um die Ausflüge gewinnen an Bedeutung, da der Bundesrat kürzlich ein umfangreiches Sparpaket in Höhe von mehreren Milliarden Franken angekündigt hat. Albert Rösti, der SVP-Bundesrat und Leiter des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, unterstützt entschlossen die Sparmaßnahmen und wurde über die Unternehmungen der Astra-Mitarbeiter informiert.

Ein Sprecher von Astra, Thomas Rohrbach, sprang den beteiligten Kaderleuten zur Seite und kommentierte, dass es nicht ungewöhnlich sei, Workshops außerhalb der Bürogebäude durchzuführen, da die Konferenzräume oft überbucht seien. Interessanterweise wurde das Hotel jedoch schon zwei Monate im Voraus reserviert – gibt es hier nicht Alternativen, die weniger kostspielig wären? Die beiden Frauen rechtfertigten ihren Aufenthalt in dem Luxus-Hotel mit der Notwendigkeit, „in Ruhe und ohne Störungen“ die Onlineschulung zur Erlangung neuer Zertifikate zu absolvieren, was auch zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit beigetragen habe.

Rohrbach gab zudem an, dass der Astra-Direktor die Möglichkeit hat, außergewöhnliche Leistungen durch eine „Spontanprämie“ von maximal 500 Franken zu honorieren. Den beiden Frauen sei in lieu dieser Prämie der Aufenthalt in Leukerbad genehmigt worden, was die Frage aufwirft, ob diese Art der Vergütung wirklich angebracht ist.

Mit der öffentlichen Aufregung und Spekulationen über das Verhalten von öffentlichen Institutionen und deren Ausgaben wird sich zeigen, ob die Beamten weiterhin in Luxus-Hotels verweilen dürfen, während andere Bereiche des Bundes auf Einsparungen gedrängt werden. Der Fall zeigt eindeutig, dass Transparenz und Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung dringend erforderlich sind, um das Vertrauen der Bürger zu wahren.