Alarmstufe Rot: Vogelgrippe breitet sich in Basel-Stadt und Aargau aus!
2025-01-16
Autor: Alina
Die Situation ist ernst: Der Bund hat ein Ufergebiet entlang des Rheins bei Basel zum Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet erklärt. Dieses Risiko betrifft nun auch die Kantone Aargau und Bern, die ebenfalls von neuen Beobachtungszonen betroffen sind.
Ziel dieser Massnahme ist es, die Ausbreitung der Vogelgrippe von Wildvögeln auf das Hausgeflügel zu verhindern. Bisher wurde im November 2024 in der Schweiz ein erster Fall von Vogelgrippe gemeldet, was zu der sofortigen Erarbeitung von Beobachtungsgebieten führte.
Ein drei Kilometer breiter Streifen entlang des Rheins bei Basel ist nun offiziell als Kontroll- und Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Das Basler Gesundheitsdepartement warnt eindringlich: „Rhein-abwärts, bis Basel!“
In Aargau sind neben dem Rhein auch die Uferzonen der Aare, Limmat und Reuss betroffen, und sogar der Hallwilersee und der Klingnauer Stausee müssen überwacht werden. Der Kanton Bern sieht ähnliche Maßnahmen für die Gebiete um den Bieler-, Neuenburger- und Murtensee sowie an der Aare und dem Wohlensee vor.
Die Gesundheitsbehörden betonen, dass die speziellen Regeln in den Beobachtungsgebieten für Basel-Stadt kaum Auswirkungen haben werden, dennoch gilt es, wichtige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Tote oder kranke Wildtiere dürfen unter keinen Umständen angefasst werden.
Für Geflügelhalter in den betroffenen Kantonen sind die Maßnahmen jedoch strenger. Sie müssen schnellstmöglich Verdachtsfälle melden und sicherstellen, dass Wildvögel nicht an die Futtertröge und Trinkstellen ihrer Tiere gelangen.
Die neuen Regeln erfordern zudem, dass Geflügelhalter ihren Stall nicht beliebig betreten können. Stallkleidung muss getragen und Hände vor und nach dem Betreten des Stalls desinfiziert werden. Besonders wichtig ist auch, dass Wassergeflügel und Laufvögel getrennt vom restlichen Hausgeflügel gehalten werden. Dies so das Departement für Gesundheit des Kantons Aargau.
Diese besonderen Maßnahmen sind für Betriebe mit 50 Tieren oder mehr verbindlich.
Es sollte jedoch erwähnt werden, dass eine Ansteckung von Menschen mit der Vogelgrippe sehr selten ist. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist ein enger Kontakt zu erkranktem Geflügel, wie er in vielen asiatischen Ländern oder Nordafrika vorkommt, nötig, um eine Infektion zu riskieren. Bisher wurde in der Schweiz jedoch noch kein Fall von Vogelgrippe bei Menschen registriert.
In Anbetracht der überprüften und alarmierenden Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Schritte von den Gesundheitsbehörden als nächstes unternommen werden. Bedenken Sie, dass jede Vorsichtsmaßnahme entscheidend sein könnte, um die Ausbreitung dieser gefährlichen Viruserkrankung zu verhindern!