Zürich: 27-Jähriger VW-Polo-Fahrer für Straßenrennen verurteilt - 15 Monate Haft!
2025-01-14
Autor: Leonardo
In Zürich ist ein 27-jähriger Fahrer eines VW Polo GTI zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, nachdem er sich mit einem Mercedes-AMG-Fahrer ein gefährliches Straßenrennen geliefert hatte. Dies geschah am Bürkliplatz, einem belebten Ort in der Zürcher Innenstadt.
Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des Oktobers 2020. Beide Fahrer, ein Logistiker und ein 26-jähriger Bankangestellter, pushten ihre leistungsstarken Fahrzeuge bei Geschwindigkeiten von bis zu 95 km/h, während sie für eine Ampel warteten. Nachdem das Licht auf Grün wechselte, beschleunigten sie auf der kurzen Strecke von rund 150 Metern bis zum Fußgängerüberweg vor der Quaibrücke. Leider endete das Rennen in einer Streifkollision, die nur durch großen Zufall keine Verletzten forderte. Der Mercedes drehte sich durch den Aufprall um 180 Grad.
Dieses gefährliche Verhalten bleibt nicht ohne Konsequenzen. Das Bezirksgericht Zürich sprach im Januar 2023 ein Urteil, das den VW-Polo-Fahrer wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilte. Der Mercedes-Fahrer war bereits in einem Schnellverfahren mit einer bedingten Strafe von 16 Monaten bestraft worden.
Der Prozess am Obergericht, der im November 2023 stattfand, brachte zusätzliche Dramatik mit sich. Der VW-Polo-Fahrer leugnete, ein Rennen gefahren zu sein, und beharrte darauf, nie schneller als 70 km/h gefahren zu sein. Doch ein verkehrstechnisches Gutachten des Forensischen Instituts Zürich stellte fest, dass er tatsächlich eine Geschwindigkeit von 90 km/h erreicht hatte.
Besonders schockierend ist die Tatsache, dass trotz eines privaten Gutachtens, das Unstimmigkeiten im FOR-Gutachten aufdeckte, das Obergericht den Zustand und die Glaubwürdigkeit des FOR-Gutachtens nicht in Frage stellte. Das Gericht stellte fest, dass die Beweise eindeutig seien und kritisierte die Weigerung des Angeklagten, seine Geschwindigkeitsübertretung zu anerkennen.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe von 15 Monaten bleibt der VW-Polo-Fahrer, der bereits eine bedingte Strafe von 14 Monaten wegen eines früheren Raserdelikts hatte, unverändert in Haft, jedoch wird von einem Widerruf dieser Strafe abgesehen. Das Gericht betonte die Notwendigkeit dieser Entscheidung und deren abschreckende Wirkung.
Dieser Fall wirft dunkle Schatten auf das Straßenverkehrsverhalten junger Autofahrer in der Schweiz. Experten warnen, dass solche rücksichtslosen Rennen nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefährden. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil die notwendigen Warnsignale sendet.