
Winterthurer IS-Anhänger verurteilt: Ein erschreckendes Beispiel von Radikalisierung und Terrorpropaganda
2025-03-24
Autor: Leonardo
In einem aufsehenerregenden Fall wurden zwei junge Männer aus Winterthur wegen ihrer Verbindungen zur Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt. Sie haben systematisch Propaganda für den IS verbreitet, Geld gesammelt und Reisen zu IS-Kampfländern geplant. Trotz der schweren Vorwürfe wurden sie jedoch nicht wegen einer Mitgliedschaft in der Terrorgruppe verurteilt.
Die beiden Männer, die mittlerweile 23 und 29 Jahre alt sind, erhielten teilbedingte Haftstrafen von 35 beziehungsweise 36 Monaten. Diese Strafen werden durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft abgedeckt. Zudem wurden ihnen bedingte Geldstrafen auferlegt. Das Urteil kann jedoch angefochten werden, was die Möglichkeit offen lässt, dass die Strafen noch erheblich erhöht werden können.
Bei ihrer Verhaftung, die Teil einer international koordinierten Anti-Terror-Aktion war, fanden die Behörden auf ihren Mobiltelefonen zahlreiche verbotene Gewaltdarstellungen. Die beiden IS-Anhänger haben maßgeblich zu einer zentralen Website beigetragen, die sich mit der Terrorpropaganda befasst und aufgrund ihrer Aktivitäten eine deutschsprachige Sektion ins Leben rief.
Besonders alarmierend ist, dass sie auch eine eigene Medienagentur für deutschsprachige IS-Propaganda über die Plattform Telegram betrieben. Ihre Aktivitäten hatten das Potenzial, junge Menschen zu radikalisieren und in die Fänge extremistischer Ideologien zu ziehen.
Darüber hinaus planten die Angeklagten, nach Syrien zu reisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Der 23-Jährige wurde in der Türkei aufgegriffen, bevor er sein Ziel erreichte. Nun muss er in einer drei Jahre andauernden Bewährungszeit an einem Programm zur Entradikalisierung teilnehmen.
Laut den Urteilsbegründungen des Gerichts haben die beiden Männer auch durch das Sammeln und Transferieren von Spenden, vor allem in Form von Kryptowährungen, zur finanziellen Unterstützung des IS beigetragen. Diese Entwicklungen werfen ein beunruhigendes Licht auf die Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus in der Schweiz.
Die Bundesanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 67 Monaten für den jüngeren der beiden Angeklagten und 56 Monate für den älteren gefordert. Nach der Urteilsverkündung gab die Behörde bekannt, dass sie das Urteil analysieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten wird. Damit bleibt die Situation angespannt und die gesellschaftlichen Debatten über Radikalisierung und Terrorismus werden mit Sicherheit an Intensität gewinnen.
Was bedeutet dies für die Schweiz und ihre Politik im Umgang mit Radikalisierung? Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um die Jugend vor extremistischer Einflussnahme zu schützen? Diese Fragen stehen nun im Raum.