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Wie eine Reiseversicherung aufgrund von Antidepressiva versagte

2025-03-06

Autor: Louis

Eine emotionale Reise und unerwartete Hindernisse

Eine Frau aus dem Kanton Bern plante eine emotionale Reise nach Thailand, um sich von ihrem verstorbenen Mann zu verabschieden, der vor fünf Jahren dort an Herzversagen gestorben war. Doch sieben Monate nach der Buchung sah sie sich gezwungen, die Reise aus psychischen Gründen abzusagen – die Erinnerungen und der Schock von damals waren einfach zu belastend.

Reisebüro und Fluggesellschaft zeigen Verständnis

Das Reisebüro zeigte Verständnis und verrechnete nur 100 Franken Bearbeitungsgebühren, während die Fluggesellschaft einen Teil der Kosten erließ. Doch trotz des Schutzes durch den TCS ETI-Schutzbrief, von dem sie dachte, dass er für solche Fälle absichert, gab es Probleme. Die Frau reichte alle erforderlichen Unterlagen beim TCS ein, einschließlich eines psychologischen Gutachtens. Obwohl ihr Psychiater bestätigte, dass sie zum Zeitpunkt der Buchung reisefähig war, war die Versicherung skeptisch.

Kostenübernahme durch die Versicherung verweigert

Der TCS verweigerte die Kostenübernahme mit dem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besagen, dass Versicherte, die zum Zeitpunkt der Buchung verschreibungspflichtige Psychopharmaka einnehmen, keinen Versicherungsschutz für psychische Erkrankungen bei Stornierungen genießen.

Reaktionen und Kulanz seitens des TCS

Die Enttäuschung der Frau war groß, und sie wandte sich an das Konsumentenmagazin «Espresso» von SRF. Dieses forderte eine Stellungnahme vom TCS, und der Versicherer räumte ein, dass es in bestimmten Fällen viel Spielraum für Kulanz geben könnte, besonders für langjährige Mitglieder. Tatsächlich bot der TCS schließlich eine freiwillige Kostenübernahme für den restlichen Betrag an.

Alternative Anbieter und empfehlenswerte Vorgehensweise

Der interessante Aspekt hierbei: Die Frau hätte ihre Situation möglicherweise anders darstellen oder detaillierter erläutern sollen, um eine positive Entscheidung zu erhalten. Bei anderen Anbietern wie Axa, Helvetia, Zürich-Versicherung, Mobiliar, Baloise und Generali existiert hingegen keine derartige Psychopharmaka-Klausel. Dort gilt, dass, sofern jemand reisefähig ist und später eine Verschlechterung eintritt, der Fall weiterhin gedeckt ist – vorausgesetzt, dies wird von einem Psychiater bestätigt.

Wichtige Informationen zur Reiseversicherung

Es wird empfohlen, vor der Buchung mit der Versicherung abzuklären, welche spezifischen Fälle gedeckt sind, besonders wenn es um psychische Gesundheit oder chronische Krankheiten wie Multiple Sklerose geht.

Fazit und wichtige Fragen

Die Thematik wirft grundsätzliche Fragen zur Fairness und Transparenz von Reiseversicherungen auf und könnte für viele Reisende von Bedeutung sein – könnte dies auch auf dich zutreffen? Halte dich informiert, um nicht in ähnliche Situationen zu geraten!