Wichtiger Rückschlag für ARM: Lizenzstreit mit Qualcomm entschieden
2024-12-23
Autor: Luca
Im Lizenzstreit zwischen ARM und Qualcomm hat das Gericht am Freitag überraschend entschieden: Qualcomm darf die CPU-Kerne, die das Unternehmen beim Kauf des Start-ups Nuvia übernommen hat, in seine eigenen Prozessoren integrieren. Diese Entscheidung bedeutet, dass die Lizenzvereinbarung zwischen Nuvia und ARM nicht verletzt wurde.
Die Geschworenen stellten fest, dass Qualcomm über eine eigene Lizenz verfügt, die auch die von Nuvia entwickelten Custom-Kerne abdeckt. Damit sind die neuen Snapdragon X Elite, Snapdragon X Plus und Snapdragon 8 Elite für Notebooks und Smartphones rechtlich abgesichert und können ohne Bedenken vermarktet werden.
Ein umstrittener Punkt blieb jedoch offen: Die Geschworenen konnten sich nicht auf eine Entscheidung einigen, ob Nuvia vor dem Verkaufsabschluss an Qualcomm die Zustimmung von ARM hätte einholen müssen. Dieser Streitpunkt könnte in zukünftigen Verfahren erneut aufgegriffen werden.
Gemäß der Lizenzbedingungen zwischen Nuvia und ARM war es Nuvia nur erlaubt, seine ARM-Lizenz mit Zustimmung von ARM zu verkaufen. Die Situation ist jedoch komplex, da Qualcomm bereits eine eigene Lizenz erworben hatte. Dies führte zu dem Gerichtsurteil, dass Qualcomms Lizenz ausreichend ist.
Eine zentrale Frage im Prozess war, ob ein eigens entwickelter CPU-Kern zur ARM-Technologie zählt oder als unabhängiges geistiges Eigentum angesehen werden kann. ARM argumentierte, dass ohne den spezifischen Befehlssatz kein ARM-CPU-Kern existieren kann. Doch Qualcomm und Nuvia wiesen darauf hin, dass der Befehlssatz nur einen marginalen Einfluss auf das allgemeine Design des Prozessors hat.
ARM wählte eine interessante Analogie während des Verfahrens und verglich die Situation mit einem Klavierdesign, das unabhängig von der Größe gleichbleibt. Während ARM das rechtliche Eigentum am Klavierdesign behauptete, entgegnete Qualcomm, dass das bloße Design eines Klaviers nicht bedeutet, dass man alle Klaviere der Welt besitzt.
Nach Verkündung des Urteils äußerte Qualcomm Zufriedenheit: "Wir freuen uns über die heutige Entscheidung und sehen dies als Bestätigung unseres Rechts auf Innovation", sagte ein Unternehmenssprecher. ARM hingegen plant, aufgrund der Uneinigkeiten einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen. "Wir sind enttäuscht über die Uneinigkeit innerhalb der Geschworenen und sehen eine Wiederaufnahme als notwendig an", erklärte eine Sprecherin von ARM.
Die Richterin Maryellen Noreika empfahl beiden Parteien, den Konflikt außerhalb des Gerichts zu klären. Die sozioökonomischen Auswirkungen dieses Rechtsstreits könnten umfangreiche Konsequenzen für die Zukunft der Prozessorentwicklung in der Technologiebranche haben. Es bleibt abzuwarten, welche Schritte ARM und Qualcomm als nächstes unternehmen werden.