Nation

Wallis im Notrecht: Bauprojekte ohne Bürgerbeteiligung

2025-09-05

Autor: Louis

Ungebremstes Bauen im Wallis

Im Wallis wird ungestüm gebaut – schnell, zielstrebig und ohne die Stimme der Bürger zu hören. In den letzten 15 Monaten hat die Regierung fünf Bauprojekte per Notrecht durchgedrückt. Ausschreibungen? Fehlanzeige! Bürger können keine Einsprüche erheben – die Mitbestimmung der Bevölkerung bleibt auf der Strecke.

Ein umstrittenes Vorgehen

Was als Notrecht für akute Notsituationen gedacht war, wird zunehmend im Wallis eingesetzt. Das wirft die alarmierende Frage auf: Zerschlägt der Staatsrat damit die Grundrechte der Bürger? Professor Markus Müller von der Universität Bern beschreibt das Notrecht als extremes Mittel, das nur in extremen Situationen wie Lebensgefahr oder Bedrohung des Friedens eingesetzt werden sollte.

Fünf alarmierende Projekte

In den letzten 15 Monaten hat die Walliser Regierung in fünf Fällen Bauprojekte über das Notrecht gestartet, darunter die Reparatur eines eingestürzten Tunnels bei La Tzoumaz und die Sicherung der Zufahrt nach einem schweren Unwetter in Lourtier. Auch die Rhone-Korrektur, die seit Jahren scheitert, wurde per Notrecht vorangetrieben, ebenso wie der fortdauernde Bau eines Autobahntunnels in Gampel.

Kritik an der Notrechtsanwendung

Experte Müller kritisiert diese Vorgehensweise: "Das sieht mir aus der Ferne sehr extrem aus. Es erweckt den Eindruck, dass das Notrecht leichtfertig genutzt wird." Er betont, dass Notrecht nicht angewendet werden kann, nur weil ein Projekt etwas umständlich oder langwierig ist.

Notwendigkeit oder Überreaktion?

Selbst bei extremen Ereignissen wie dem Bergsturz in Blatten sollte genau geprüft werden, ob ein tatsächlicher Handlungszwang vorliegt. Gelten diese Projekte wirklich als lebensbedrohlich? Und müssen sie tatsächlich binnen weniger Tage ins Leben gerufen werden?

Die Rolle der Aufsicht

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) überwacht die Anwendung des Notrechts. Allerdings kann sie, nach einem Parlamentsbeschluss, nicht untersuchen, ob das Notrecht verhältnismäßig angewendet wurde. So bleibt die Gefahr bestehen, dass der Staatsrat weiterhin ungehindert Notrecht einsetzen kann, während die Kontrolle durch die Aufsicht nur begrenzt bleibt.

Fazit: Was bedeutet das für die Bürger?

Die Verwendung des Notrechts im Wallis wirft nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen auf. Die Bürger könnten sich zu Recht fragen, wie viel Einfluss sie noch auf Entscheidungen haben, die ihr Lebensumfeld betreffen. Der Staatsrat könnte dazu ermutigt werden, transparenter und verantwortungsbewusster zu handeln, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen.