
Versuchter Mord in Windisch: Ehemann vor Gericht – Die schockierenden Details!
2025-04-02
Autor: Lara
In Windisch AG wurde eine Frau im März 2023 Opfer eines brutalen Mordversuchs, als ihr Ehemann, verkleidet als Polizist, mehrmals auf sie schoss. Glücklicherweise überlebte die 44-Jährige diesen lebensbedrohenden Angriff nur knapp.
Der Angeklagte, ihr Ehemann, steht nun vor Gericht in Brugg und bestreitet entschieden, die Tat begangen zu haben. Trotz seiner Verkleidung erkannte die Frau ihn sofort an seinen charakteristischen Augen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von 20 Jahren Haft sowie einen 15-jährigen Landesverweis.
Der Vorfall – Eine düstere Wendung
Am Dienstagmittag, während sie nach der Mittagspause ihre beiden Töchter zu Hause besuchte, wurde die Frau auf der Straße von einem in einer Leuchtweste gekleideten Mann gestoppt, der ihr Auto anhalten ließ. Sie ging von einer Polizeikontrolle aus und hielt an. Doch als sie ihm ins Gesicht schaute, wurde ihr plötzlich klar, dass der Angreifer ihr Ehemann war.
Laut Anklage fiel kurz darauf der erste Schuss, gefolgt von einem weiteren, der ihr Oberkörper und Arm traf. Die Schüsse verletzten lebenswichtige Organe – nur durch schnelles Handeln der Rettungsdienste überlebte sie.
Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass die Frau zur Identifizierung ihres Ehemannes klare Merkmale, wie seine „runden Augen“ und „Muttermale im Augenbrauenbereich“, angab. Es wird berichtet, dass sie diese Merkmale vor Gericht demonstrieren musste, um ihre Aussage zu untermauern.
Vorherige Vorfälle und ein dunkles Muster
Bereits vor dem beispiellosen Vorfall gab es Berichte über Gewalt. So soll der Angeklagte seine Frau in der Praxis eines Arztes vor den Augen ihrer Tochter angegriffen haben. Der Arzt bestätigte diese Vorfälle jedoch nur im Rahmen seiner Aussage als Zeuge.
Laut der Anklage war der Mann davon überzeugt, dass seine Frau ihm den Kontakt zu ihren gemeinsamen Kindern verweigerte, was ihn möglicherweise zu diesem grausamen Anschlag motivierte. Seit einem Jahr bestand ein Kontaktverbot, und er hatte knapp ein Jahr lang keinen Kontakt zu seinen Kindern gehabt.
Der Angeklagte und seine Verteidigung
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass er nicht fähig sei, eine solche Tat zu begehen. Er äußerte, seine Frau sei psychisch auffällig und habe ihn selbst mit einem Messer angegriffen. Zudem behauptete er, am Tag der Tat lediglich in seinem Hobbyraum gewesen zu sein und erst von einem Freund von seiner Festnahme erfahren zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wies jedoch auf mehrere belastende Indizien hin: Die Identifizierung durch die Frau, sein auffällig inaktives Handy während der Tat sowie Internetrecherchen zu Haftstrafen bei Tötungsdelikten sind nur einige der Punkte, die gegen ihn sprechen. Außerdem gab ein psychiatrisches Gutachten an, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat an Depressionen litt und Drogen konsumierte.
Die Folgen des Verbrechens
Die Forderung der Staatsanwaltschaft steht fest: 20 Jahre Gefängnis und 15 Jahre Landesverweis. Während der Angeklagte im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, wird das Urteil des Bezirksgerichts Brugg am Mittwoch um 16 Uhr erwartet.
Diese schockierenden Details verdeutlichen die Tragweite von häuslicher Gewalt und den ernsthaften Herausforderungen für die Betroffenen. In dieser gewalttätigen Realität wird oft vergessen, dass hinter jeder Statistik ein Mensch steht, der leidet.
Bleiben Sie dran für weitere Entwicklungen in diesem erschütternden Fall und ähnlichen Geschichten, die unser gesellschaftliches Bild tiefgreifend beeinflussen.