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Vergewaltiger spricht aus dem Gefängnis: „Ich wusste, dass die Frau bewusstlos war“

2024-09-18

In einer erschütternden Aussage hat einer der Vergewaltiger des Skandals von Mazan in Frankreich während eines Gerichtsverfahrens über die entscheidenden Minuten im Haus des Ehepaares Pélicot gesprochen.

Er steht derzeit wegen seiner Rolle in dieser brutalen Tat vor Gericht und hadert mit seiner bereits abgeleisteten zweijährigen Haftstrafe. Der Angeklagte, ein Mann in seinen 40ern, behauptet, er sei vom Ehemann getäuscht worden und hätte seiner Meinung nach nicht mitmachen sollen. „Ich erkennen an, dass ich einen Fehler gemacht habe“, sagt er.

Psychiatrische Expertise scheint ihn zu verurteilen

Ein forensischer Psychiater, Frank Urbaniok, bringt Licht in die komplexen psychologischen Hintergründe der Tat. „Es ist wichtig, zwischen Persönlichkeits- und Situationstätern zu unterscheiden“, erläutert Urbaniok. „Persönlichkeitstäter neigen dazu, gezielt Situationen zu schaffen, um Straftaten zu begehen, während Situationstäter oft durch Gelegenheiten in die Kriminalität gedrängt werden.“ Der Interviewte fällt anscheinend in die Kategorie der Situationstäter, doch Urbaniok betont, dass dies die Verantwortung nicht mindert. „Die moralischen Komponenten wurden in seinem Handeln völlig ausgeblendet“, so der Psychiater.

Täuschung oder eigene Verantwortung?

Der Angeklagte zeigt sich reumütig: „Ich stand unter Druck.“ Er gestand ein, dass er bereits bemerkt hatte, dass die Frau bewusstlos war. Dennoch beschreibt er, dass die Situation „ihren Lauf nahm“ und er nicht intervenierte. Die Berichterstattung hat ergeben, dass das Video, das als Beweis dient, weniger als zwei Minuten dauerte. Es ist unklar, ob dieser kurze Zeitraum tatsächlich die Umstände der Tat rechtfertigt.

Urbaniok äußert sich ebenfalls kritisch zu seiner Sichtweise: „Er macht es sich zu leicht, wenn er nur die Rolle des Haupttäters betont und seine eigene Verantwortung relativiert. Das ist ein klassisches Beispiel für kognitive Verzerrung, ein psychologischer Mechanismus, um das Selbstbild zu schützen.“

Rechtslage und gesellschaftliche Diskussion

In Frankreich wird die Debatte um den Begriff des „Ja“ und „Nein“ bei sexuellen Handlungen durch diesen Fall erneut angeheizt. Viele fordern eine Klarstellung, ob die strafrechtliche Relevanz der Zustimmung nicht stärker in die Gesetze integriert werden sollte.

In der Schweiz gibt es umfassende Beratungsangebote für Opfer von sexualisierter Gewalt. Organisationen wie die Opferschutzhilfe, Frauenhäuser und verschiedene Hotlines bieten Unterstützung und Hilfe für Betroffene und deren Angehörige an. Die Diskussion um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sexualdelikte bleibt auch hier lebendig und notwendig, um Opfer besser zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Falls Sie oder jemand, den Sie kennen, von sexualisierter oder anderer Gewalt betroffen sind, zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Unterstützung bieten.