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Tödlicher Liftunfall in Spreitenbach: Gericht entschied gegen fahrlässige Tötung

2025-03-20

Autor: Simon

In einem erschütternden Fall, der im Juni 2020 in Spreitenbach AG stattfand, entschied das Bezirksgericht Baden, dass keine fahrlässige Tötung vorliegt. Ein 27-jähriger Mann verloren sein Leben, nachdem er in einen nicht funktionierenden Lift schritt.

Der tragische Vorfall ereignete sich, als der Mann im 11. Stockwerk einen Lift bestellte. Nachdem er die Tür öffnete, war jedoch kein Lift vorhanden und er stürzte 37 Meter tief in den Schacht, was zu seinem sofortigen Tod führte.

Die Staatsanwaltschaft hatte angeklagt, dass der Lift-Techniker, der für die Reparatur des beschädigten Lifts zuständig war, seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllte. Der Techniker, ein pensionierter Servicemonteur mit über 20 Jahren Erfahrung, wurde jedoch freigesprochen, da das Gericht zu dem Schluss kam, dass keine Nachlässigkeit vorlag.

Berichte sagen, dass der Lift am 14. Juni 2020 versagte. Am folgenden Morgen führte der Techniker einige Reparaturen durch, darunter das Entspannen einer Bremse, die nicht richtig funktionierte. Laut Staatsanwaltschaft haben diese Handlungen die Bremskraft des Lifts verringert.

Der Lift wurde gegen 9:30 Uhr nach den Reparaturen wieder in Betrieb genommen und machte innerhalb weniger Stunden 199 Fahrten, bevor die Bremsen überhitzen. In der Folge rutschte die Kabine unkontrolliert in den 13. Stock.

Der 27-Jährige hatte zuvor Cannabinoide konsumiert und wollte zu einem Treffen mit einem Freund. Als er die Liftkabine nicht sah und in den Schacht trat, fiel er ins Leere und erlitt tödliche Verletzungen.

Ein entscheidender Punkt im Verfahren war die Art des Vorfalls. Vertreter der betroffenen Lift-Service-Firma gaben zu, dass es noch nie vorgekommen sei, dass ein Lift die Verriegelung der Tür so beschädigte, dass sie ohne Kabine geöffnet werden konnte. Das Gericht stellte fest, dass der Techniker beim Vorfall seine Sorgfaltspflicht nicht missachtet habe, da er die Reparaturen durchgeführt und verständlicherweise angenommen hatte, dass der Lift sicher funktionierte.

Zusammenfassend ist die traurige Realität, dass trotz der technischen Maßnahmen und Erfahrungen der Techniker eine Verkettung von tragischen Umständen zu diesem tödlichen Unglück führte. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig und wird voraussichtlich in den kommenden Wochen überprüft werden.