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Tödlicher Lachgas-Unfall: Prozessauftakt am Baselbieter Strafgericht

2025-03-19

Autor: Laura

Eine Hand am Steuer, die andere an der Lachgas-Flasche: Die Autofahrt zwischen Basel und Arisdorf am 13. November 2021, endet in einem tragischen Unglück. Der 18-jährige Fahrer aus Kaiseraugst und seine vier Mitfahrer konsumierten im Auto exzessiv Lachgas, während sie lachten und Musik hörten.

Die Fahrt über die A2, die etwa 10 Kilometer lange Strecke, wurde ein Chaos. Der Autofahrer, der gerade erst seinen Führerschein erworben hatte, überschritt die Geschwindigkeit drastisch – bis zu 150 Kilometer pro Stunde. Er ignorierte Verkehrsregeln, benötigte zwei Fahrstreifen und touchierte einen Bordstein, bevor er schließlich mit voller Wucht gegen eine Betonmauer krachte. Ein Mitfahrer verlor sein Leben, zwei weitere erlitten schwere Verletzungen und kämpfen bis heute mit den gesundheitlichen Folgen des Unfalls.

Das Gericht hört die erschütternde Geschichte aus der Perspektive des Staatsanwalts Matthias Walter. Er berichtet von der ausgelassenen Stimmung der Insassen und der unvermittelte Wechsel von Lebensfreude zu tödlicher Realität. Der Fahrer äußert sich zwiegespalten über das Geschehene und räumt ein, dass er unter dem Verlust leidet und auch nach dem Unfall Drogen und Alkohol konsumiert hat. Dennoch ist er überzeugt, die Kontrolle über das Fahrzeug gehabt zu haben und lässt aufhorchen mit Aussagen, die seine Einsicht in die Gefahren des Lachgas-Konsums in Frage stellen.

„Ich habe nicht als gefährlich eingeschätzt“, sagt der 21-Jährige über den Konsum von Lachgas während der Fahrt. Während der Ermittlung räumten seine Mitfahrer ein, dass der Konsum von Lachgas ein Risiko für die Fahrtauglichkeit darstellen könnte – nur der Angeklagte behauptet, das nie gehört zu haben. Dies wirft Fragen über sein Verantwortungsgefühl auf.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, da sie von einer Gefährdung der Allgemeinheit ausgeht. Zudem besteht Fluchtgefahr, da der Angeklagte plant, in die Heimat seiner Eltern nach Kroatien zu ziehen. Um dies zu verhindern, bittet die Staatsanwaltschaft um Sicherheitshaft.

Am kommenden Freitag wird der Verteidiger des Fahrers sein Plädoyer halten, und die Fünferkammer wird ihr Urteil am 27. März fällen. Experten warnen aber schon jetzt: Lachgas ist nicht nur eine vermeintlich harmlose Substanz; der Konsum kann zu schwerwiegenden Folgen führen, insbesondere im Straßenverkehr. Der Prozess wirft dringende Fragen über die Verantwortung und die Aufklärung junger Autofahrer auf.