
Tödlicher Lachgas-Unfall in Baselland: Das Urteil sorgt für Schlagzeilen
2025-04-04
Autor: Nina
In einem skandalösen Vorfall, der die ganze Schweiz erschüttert hat, wurde ein 21-jähriger Autofahrer vom Baselbieter Strafgericht zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Dies geschah aufgrund eines schrecklichen Unfalls im November 2021, bei dem sein Beifahrer, ein Freund, sein Leben verlor.
Das Gericht befand den jungen Mann für schuldig der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung, jedoch nicht der eventualvorsätzlichen Tötung. Dies führte dazu, dass er einer milderen Strafe entging. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sieben Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung gefordert.
Barbara Grange, Präsidentin der Fünferkammer, bezeichnete die Sorgfaltspflichtverletzung des Angeklagten als enorm schwer. Die Richterin machte klar, dass der Fahrer, zusammen mit seinen vier Freunden, mit über 150 km/h auf der Autobahn unterwegs war, während er Lachgas konsumierte und gleichzeitig mit seinem Handy hantierte.
"Sie wussten genau, wie Lachgas wirkt", erklärte Grange. Die Umstände des Falls wurden durch die Tatsache verschärft, dass der Angeklagte sofort nach dem Unfall die Lachgasflasche im Gebüsch entsorgte. Unabhängig von der Legalität von Lachgas als Substanz, stellte die Richterin klar, dass die Verantwortung für den Unfall allein beim Angeklagten liegt.
Der Unfall ereignete sich, als der Mercedes AMG, der 180.000 Franken wert war, vor der Kollision mit einer Betonmauer zuerst gegen die rechte Leitplanke prallte. Grange warnte, dass solch rücksichtsloses Verhalten potenziell weitere Menschenleben gefährden könnte. "Man könnte sagen: Wer so handelt, der akzeptiert das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten", fügte sie hinzu.
Insbesondere wurde auch auf den jugendlichen Leichtsinn des Fahrers verwiesen. Mit nur 18 Jahren und zwei Monaten zum Zeitpunkt des Unfalls wurde die Urteilsfindung im Licht seines Alters und der damit verbundenen Risikobereitschaft begründet. Der Richter stellte fest, dass ein älterer Fahrer möglicherweise anders beurteilt worden wäre.
Die Richterin lenkte die Aufmerksamkeit auf die anderen Insassen, die alle wussten, welchen Gefahren sie sich aussetzten. Erschreckend ist die Tatsache, dass der einzige Mitfahrer, der vor der Fahrt wusste, dass Lachgas konsumiert wurde, später tragischerweise starb.
Das Urteil hat für den Angeklagten nicht nur strafrechtliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen: Er muss 118.000 Franken Schadensersatz an die verletzten Mitfahrer sowie die Familie des Verstorbenen zahlen, zusätzlich zu 72.000 Franken Verfahrenskosten – insgesamt also 231.000 Franken.
Obwohl die Staatsanwaltschaft Sicherheitshaft beantragte, um zu verhindern, dass der Angeklagte sich in sein Heimatland Kroatien absetzt, wurde dies vom Gericht abgelehnt. War diese Entscheidung tatsächlich im besten Interesse der Öffentlichkeit? Das bleibt fraglich, während die Diskussion über Legalisierung und Nutzung von Lachgas als Droge weiterhin in der Gesellschaft brodelt.