Tausende Urlauber nach Vulkanausbruch in Indonesien gestrandet – Auswärtiges Amt gibt wichtige Hinweise
2024-11-15
Autor: Leonardo
Vulkan Lewotobi Laki-Laki bricht aus
Urlauber stehen vor der Herausforderung, ihre Reisepläne zu ändern oder sitzen sogar fest, nachdem der Vulkan Lewotobi Laki-Laki in Indonesien kürzlich ausbrach. Diese Naturkatastrophe hat massive Auswirkungen auf den Tourismusverkehr, insbesondere auf die beliebte Urlaubsdestination Bali.
Auswirkungen des Vulkanausbruchs
Der Vulkan Lewotobi, der in der Provinz Ost-Nusa Tenggara liegt und etwa 500 Kilometer von Bali entfernt ist, spuckt kontinuierlich Asche und Rauch. Der schwerste Ausbruch fand am 4. November statt, wobei tragischerweise mindestens neun Menschen ihr Leben verloren und mehr als 11.000 evakuiert wurden.
Der Vulkanausbruch führte dazu, dass am Mittwoch, dem 13. November, rund 100 Flüge am Flughafen Ngurah Rai gestrichen wurden, darunter 64 internationale Verbindungen. Der Airline Jetstar zufolge sei der Flugbetrieb von und nach Bali aufgrund der vulkanischen Asche momentan gefährlich.
Tausende Urlauber sitzen nun am Flughafen in Denpasar fest oder konnten ihre Reisen gar nicht erst antreten. Airlines wie Air Asia haben ihre Flüge nach Bali, Lombok und Flores entweder verschoben oder annulliert. Auch andere Fluggesellschaften wie Virgin Australia und Tigerair haben ihre Verbindungen in die Region eingestellt.
Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Solche Störungen sind bei Vulkanausbrüchen und den dadurch verursachten Aschewolken nicht ungewöhnlich. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich 2010 beim Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull in Island, der massive Auswirkungen auf den europäischen Flugverkehr hatte.
Das Auswärtige Amt in Deutschland hat nun einige offizielle Hinweise für Reisende veröffentlicht:
1. Vermeiden Sie Aufenthalt in den ausgewiesenen Sperrzonen – der Sicherheitsradius beträgt etwa sieben Kilometer um den Krater des Lewotobi.
2. Informieren Sie sich vor Abreise über Flugausfälle und -verspätungen bei Ihrer Fluggesellschaft.
3. Beachten Sie die Verhaltenshinweise des International Volcanic Health Hazard Network (IVHHN).
4. Machen Sie sich mit den Gefahren in erdbeben- und tsunamigefährdeten Gebieten vertraut – insbesondere bei geplanten Wanderungen oder Besteigungen von Vulkanen.
5. Halten Sie sich an die Anweisungen der indonesischen Behörden.
Rechtslage für betroffene Urlauber
Für Urlauber, die von den Flugausfällen betroffen sind, gibt es einige wichtige rechtliche Informationen: Auch wenn Reisende Anspruch auf Ersatzbeförderung haben, besteht kein Anrecht auf eine Entschädigungszahlung, da ein Vulkanausbruch als außergewöhnlicher Umstand zählt. Fluggesellschaften sind jedoch verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten, wie z. B. Mahlzeiten und Übernachtungen, sofern die Reisenden länger feststecken.
Momentan bleibt den Urlaubern nur zu hoffen, dass sich die Situation bald beruhigt und sie sicher nach Hause kommen können. Bleiben Sie informiert und planen Sie weise!