Technologie

Swisscom trifft empfindliche Niederlage gegen das Winterthurer KMU Init7

2024-12-23

Autor: Lukas

Init7, der Winterthurer Netzbetreiber unter der Leitung von Unternehmer Fredy Künzler, hat einen bedeutenden Sieg über den Schweizer Telekommunikationsgiganten Swisscom errungen. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat in ihrer aktuellen Entscheidung klar geregelt, dass Swisscom Internetanbietern den Zugang zu ihrem Netz nur so verrechnen darf, dass für beide Parteien am Ende ein Nullsummenspiel entsteht.

Es geht hierbei um das sogenannte Interconnect Peering, ein Verfahren, das sicherstellt, dass der Datenverkehr zwischen verschiedenen Netzbetreibern ordnungsgemäß funktioniert. Die Anbieter müssen ihre Netzwerke direkt verbinden und dabei die anfallenden Kosten so gestalten, dass sie ausgeglichen sind – ein Konzept, das auf dem kostenorientierten Prinzip basiert.

Die ComCom hat festgestellt, dass sowohl Init7 als auch Swisscom beim gemeinsamen Netzbetrieb nahezu identische Kosten haben. Daher müssen laut der Regulierungsbehörde die Anbieter ihre Betriebs- und Infrastrukturkosten selbst tragen, was bedeutet, dass keines der Unternehmen dem anderen Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur berechnen darf.

Innerhalb der Branche wird diese Praxis als Zero-Settlement-Peering bezeichnet.

Init7 zeigte sich in einer Pressemitteilung sehr zufrieden mit dieser Entscheidung und bezeichnete sie als einen Präzedenzfall: Zum ersten Mal hätte ein europäischer Telekommunikationsregulator klare Richtlinien für Internet-Peering erlassen. Der Entscheid werde sowohl in der Schweiz als auch international „Wellen schlagen“.

Diese Entscheidung hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Frühjahr 2013 hatte Init7 bei der ComCom ein Gesuch für ein kostenneutrales Peering eingereicht, um einen möglichen Missbrauch der Marktmacht durch die Swisscom zu verhindern. Swisscom wehrte sich jedoch gegen diesen Vorwurf und betonte, dass sie im Bereich des Interconnect Peerings nicht marktbeherrschend sei. Der von der ComCom festgelegte Preis von 0 Franken sei zudem unverhältnismäßig und verstoße gegen das Prinzip der Kostenorientierung.

Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Marktuntersuchungen des Bundesamts für Kommunikation sowie die Gutachten der Wettbewerbskommission und des Preisüberwachers eingereicht. 2018 hatte die ComCom noch zugunsten der Swisscom entschieden, allerdings hob das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung im April 2020 auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück an die ComCom, die schließlich am 19. Dezember 2024 ihre neue Verfügung veröffentlichte.

Init7 hat Swisscom bereits in der Vergangenheit herausgefordert, insbesondere durch die Auseinandersetzung um den Ausbau des Glasfasernetzes.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da Swisscom die Möglichkeit hat, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Laut Unternehmenssprechern prüft Swisscom diese Option derzeit, obwohl Init7 die Erfolgsaussichten eines Urteils zugunsten von Swisscom als „sehr gering“ einschätzt, da das Gericht bereits zuvor zugunsten von Init7 entschieden hatte.

Diese Eskalation im Streit um die Netzverfügbarkeit sowie die nachfolgenden Folgen könnten nicht nur den Schweizer Markt, sondern auch die Regulierungsbehörden in anderen Ländern beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Auseinandersetzung weiter entwickeln wird.