
Stefan Wolf muss 2000 Franken Busse zahlen – Die brisante Hintergründe!
2025-04-09
Autor: Sofia
Skandal um den ehemaligen FCL-Präsidenten
Ende 2024 trat Stefan Wolf von seinem Posten als Präsident des FC Luzern zurück. Doch das vergangene Geschehen holt ihn nun wieder ein: Laut der Luzerner Staatsanwaltschaft wird er wegen „Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen“ mit einer Geldbuße von 2000 Franken bestraft. Zudem kommen noch amtliche Gebühren in Höhe von 620 Franken hinzu. Wolf hat das Urteil akzeptiert; es ist bereits rechtskräftig.
Gewalttaten und Fan-Eskalation: Der Hintergrund
Der Vorfall, der zu dieser Strafe führte, ereignete sich am 19. Oktober 2024 beim Super-League-Spiel zwischen den Berner Young Boys und dem FC Luzern. Nach dem Spiel kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen FCL-Anhänger Bahnmitarbeiter verletzten. In Reaktion darauf ergriffen die Behörden Maßnahmen: Die Luzerner Polizei ordnete an, dass beim Heimspiel gegen Yverdon „koordinierte Fanaktionen“ strikt verboten sind.
Fanverbot missachtet: Was geschah im Stadion?
Obwohl die Luzerner Fankurve für das Spiel gegen Yverdon geschlossen blieb, gelang es vielen FCL-Fans, ins Stadion zu gelangen – der Verein hatte sie in andere Sektoren platziert. Dies führte zu einem regelrechten Verstoß gegen die Sicherheitsauflagen.
Die Staatsanwaltschaft spricht Klartext
Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass Wolf als Verantwortlicher sicherstellen hätte müssen, dass die Fans am Eingang kontrolliert werden. Verbotene Gegenstände, die eindeutig für koordinierte Aktionen bestimmt waren, mussten abgenommen werden. Indem die FCL-Fans mit ihren Fanutensilien ins Stadion gelangten, wurde den unerlaubten Aktivitäten Tür und Tor geöffnet.
Keine weiteren Konsequenzen für Wolf?
Stefan Wolf, der auch die Swisspor Events AG vertritt, hat damit gegen zwei klare Auflagen verstoßen: Zum einen die Anordnung, dass der Sicherheitsdienst Stichprobenkontrollen durchführen muss, und zum anderen das Verbot koordinierter Aktionen. Der FC Luzern will sich nicht zu dieser Thematik äußern und hat bekannt gegeben, dass keine weiteren Kommentare folgen werden. Interessanterweise hat Wolf, trotz der Busse, keine weiteren rechtlichen Konsequenzen zu befürchten – laut Staatsanwaltschaft wird er nicht als vorbestraft eingestuft, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ähnlich wie eine Parkbusse.