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Sommerfestivals unter Druck: Keine Baubewilligungspflicht für Summerdays!

2025-04-15

Autor: Lukas

Konflikt um Baubewilligungen beim Summerdays-Festival

Gionatan Capuano, Wirt des «Roten Kreuzes», kämpft erneut gegen die Behörden und die Veranstalter des beliebten Summerdays-Festivals. Er ist der Meinung, dass die Stadt oder der Kanton jedes Jahr eine Baubewilligung für die Errichtung von Bühnen, Zelten und anderen Infrastrukturen erteilen sollte. Dies würde den Bürgern die Möglichkeit geben, Rechtsmittel einzulegen.

Die Stadt Arbon sieht das jedoch anders. Vor etwa anderthalb Jahren wies sie Capuanos Forderungen zurück. Sein Rekurs beim Kanton wurde im April des letzten Jahres abgelehnt mit der Begründung, das Festival sei nicht baubewilligungspflichtig, da es an der erforderlichen Dauerhaftigkeit fehle.

Capuano kämpft für Gleichheit

Anwalt Urs Pfister, der Capuano vertritt, erklärt vor Gericht: "Die Festivalverantwortlichen haben einen Freipass und dürfen bauen, was sie wollen." Er führt an, dass das Summerdays zahlreiche gesetzliche Vorgaben nicht einhalte und auf Sonderbewilligungen angewiesen sei. Während Capuano für eine Pergola nahe des Festivals eine Baubewilligung beantragen muss, sei dies für das Festival selbst nicht erforderlich.

Pfister fordert daher erneut, dass das Summerdays ein Baugesuch einreichen muss und das zuständige Departement für Bau und Umwelt im Kanton verantwortlich sein solle.

Stadt Arbon verteidigt ihre Praxis

Frank Zellweger, Anwalt der Stadt Arbon, weist die Vorwürfe zurück: "Das Festival hat keineswegs in einem rechtsfreien Raum stattgefunden. Es hat immer eine Veranstaltungsbewilligung eingeholt." Er warnt davor, dass, falls das Festival eine Baubewilligung benötigt, auch zahlreiche andere Veranstaltungen diesmüssen, was unverhältnismäßig wäre.

Summerdays wehrt sich

Michael Nagel, der das Festival im Gericht vertritt, betont, dass ein schnelles Genehmigungsverfahren für solche Veranstaltungen von hohem öffentlichen Interesse sei. "Baubewilligungen dauern oft Jahre und würden einen erheblichen Mehraufwand für das Festival verursachen." Wenn sich die Festivalleitung nicht mehr auf die Durchführung des Events verlassen könne, werde sie gezwungen sein, einen anderen Standort zu suchen.

Gerichtsurteil fällt zu Gunsten des Festivals

Das Verwaltungsgericht hat Capuanos Beschwerde nun abgewiesen. Wie bereits die Vorinstanz entscheidet es, dass das Summerdays-Festival kein Baubewilligungsverfahren benötigt. Der Anlass sei zeitlich zu kurz, selbst die Vorbereitungs- und Abbauzeiten würden das nicht ändern. Es gebe auch kein öffentliches Interesse an einem solchen Verfahren.

Capuano überlegt weitere Schritte

Capuano muss einen Großteil der Verfahrenskosten übernehmen und ist sich unsicher, ob er den Fall nun weiter vor Bundesgericht bringen möchte. Er hofft auf eine außergerichtliche Einigung mit den anderen Parteien, da er gerne einen friedlichen Weg finden würde. Bislang haben die Verantwortlichen des Festivals jedoch jegliche Kontaktaufnahme abgelehnt.

Capuano wehrt sich gegen Unterstellungen

Er betont, dass es ihm nicht darum gehe, das Festival aus persönlichen Gründen zu verhindern. Vielmehr möchte er sicherstellen, dass in der Stadt Arbon alle gleich behandelt werden. "Das ist mein gutes Recht als Bürger und Unternehmer. Ich lasse mich nicht zum Sündenbock machen und werde meine Rechte konsequent einfordern, wenn nötig bis zur letzten Instanz."