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Skandalöse Ungerechtigkeit: Kokaindealer erhalten härtere Strafen als Vergewaltiger!

2024-11-03

Autor: Lukas

Einleitung

Die aktuellen Zahlen sind erschütternd. Während Vergewaltiger in der Schweiz im Durchschnitt eine unbedingte Freiheitsstrafe von nur 4,5 Jahren erhalten, müssen Kokaindealer für den Besitz und Handel mit Drogen deutlich härtere Strafen von fünf oder sogar acht Jahren erwarten – je nach Menge der konfiszierten Drogen.

Statistiken und Vergleiche

Ein Blick auf die Statistiken aus dem Jahr 2023 zeigt, dass 75 Vergewaltiger verurteilt wurden, wobei 41 von ihnen zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt wurden, die in der Regel nicht einmal die volle Zeit im Gefängnis verbüßen müssen. Nach zwei Dritteln der verbüßten Strafe erhalten viele von ihnen die Möglichkeit auf eine vorzeitige, bedingte Entlassung. Diese wenigen Jahre im Gefängnis stellen im Vergleich zu den Strafen für Drogenhändler eine unverhältnismäßige Ungerechtigkeit dar. So muss ein Kokaindealer für den Handel mit nur drei Kilo Kokain mit fünf Jahren Gefängnis rechnen, während elf Kilo sogar acht Jahre nach sich ziehen können.

Die Frage der Gerechtigkeit

Diese unverhältnismäßigen Strafen werfen eine drängende Frage auf: Ist es wirklich im Sinne eines rechtsstaatlichen Systems, dass ein schweres Verbrechen, das echte, oft lebenslange Folgen für die Opfer hat, weniger hart bestraft wird als der Verkauf eines Rauschmittels? Trotz der umfangreichen Diskussionen und Sensibilisierungsaktionen, einschließlich der #MeToo-Bewegung, hat sich laut Experten wie dem Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch kaum etwas verändert. Interessanterweise haben Frauen inzwischen in vielen Staatsanwaltschaften die Mehrheit, doch die Urteile scheinen weiterhin von einer milderen Hand geprägt zu sein.

Kritik und Ausblick

Jositsch erklärt, dass die rechtliche Beurteilung von Vergewaltigungen unabhängig von Geschlecht oder Geschlecht des Täters erfolgt. Dennoch beklagt er, dass Richterinnen und Richter oft milder urteilen, wenn es um die Sanktionierung von Tätern geht. Diese Situation führt dazu, dass sich die Strafen für Vergewaltiger voraussichtlich kaum ändern werden.

Fazit

Diese schockierenden Erkenntnisse über den Schweizer Rechtsstaat werfen nicht nur Fragen bezüglich der Gerechtigkeit auf, sondern fordern auch einen dringend notwendigen Dialog über Reformen im Strafrecht. Wird es auch in der Zukunft so bleiben, dass das Leiden der Opfer durch milde Urteile relativiert wird? Die Gesellschaft muss eine klare Haltung einnehmen – die Zeit für Veränderungen ist jetzt!