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Skandalöse Eskalation nach Verurteilung: IV-Rentner geht auf Zürcher Richter los – Jetzt droht Gefängnis!

2025-04-08

Autor: Louis

In einem außergewöhnlichen Fall von Stalking und Verleumdung wurde ein IV-Rentner aus Zürich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er über Jahre hinweg einen Bezirksrichter mit beleidigenden E-Mails bombardierte.

Der 46-jährige Mann, der ursprünglich 2016 verurteilt wurde, vergaß nicht, sich an dem Richter zu rächen, der ihm das Urteil zuteilwerden ließ. Was als Bewährungsstrafe begann, entwickelte sich bis 2019 zu einer unvergleichlichen Flut von E-Mails, die nicht nur den Richter, sondern auch viele andere hochrangige Persönlichkeiten wie Ober- und Bundesrichter sowie Politiker in den Fokus nahm. In seinen E-Mails unterstellte der Absender dem Richter schwerwiegende Vergehen, darunter Vergewaltigung und Amtsmissbrauch, und verglich ihn sogar mit Hitler – eine bizarres und erschreckendes Niveau der Angriffe.

Trotz seiner Bemühungen, anonym zu bleiben, indem er ständig neue Namen und E-Mail-Adressen verwendete, blieb der Stil und der beleidigende Inhalt seiner Nachrichten unverändert. Dies führte zu ernsthaften psychologischen Problemen für den Richter, der nun erklärte: "Wenn immer das gleiche Narrativ bemüht wird, färbt es irgendwann ab."

Bereits im Jahr 2022 war der Mann verurteilt worden, jedoch legte er Berufung ein – die Sache ist derzeit beim Bundesgericht anhängig. Bei der letzten Verhandlung, die diese Woche stattfand, blieb der Angeklagte erneut fern und ließ sich mit einem Attest von einer Privatklinik entschuldigen. Der Richter äußerte sich besorgt über diese unhaltbaren Zustände und sagte: "Querulanten, vor welchen man selber Angst hat, werden in Watte gepackt."

Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine härtere Bestrafung, die das Gericht schließlich umsetzte: Der Angeklagte wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 500 Franken verurteilt. Darüber hinaus muss er eine Sicherheitsleistung von 1000 Franken hinterlegen, sonst droht ihm Beugehaft.

Dieses Urteil stellt einen beispiellosen Schritt dar, um der zunehmenden Bedrohung durch Belästigung und Verleumdungen entgegenzuwirken und ein deutliches Zeichen zu setzen, dass solche Taten nicht ungestraft bleiben. Doch die Sache könnte für das Opfer noch lange nicht vorbei sein. In der vergangenen Woche erhielt der Richter über 120 verdächtige und belästigende E-Mails, die erneut auf die Handlungen des notorischen Täters hinweisen. Es ist klar, dass dieser Mann weiterhin eine Gefahr darstellt und möglicherweise auch gegen das neue Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Die Justiz steht also vor einer weiteren Herausforderung in diesem aufsehen erregenden Fall.