Nation

Skandal um den geheimen Kauf des CS-Gebäudes: Volksrechte verletzt!

2025-01-29

Autor: Sofia

In einem spektakulären Urteil hat das Bundesgericht die Entscheidung des Solothurner Regierungsrats, das Credit-Suisse-Gebäude zu kaufen, für ungültig erklärt. Der SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann hatte immer wieder betont, dass die Kaufentscheidung illegal war und die Rechte der Bürger ignoriert wurden.

Am 13. Juni 2023 erwarb der Solothurner Regierungsrat das umfangreiche Gebäude für 5'200'000 Franken. Der Kauf wurde jedoch als "geheimer Beschluss" eingestuft und erst durch Intervention der Öffentlichkeitsbeauftragten ans Licht gebracht. Dies weckte nicht nur Misstrauen, sondern auch Empörung in der Bevölkerung, die sich durch diese Vorgehensweise übergangen fühlte.

Wyssmann hatte trotz der Geheimhaltung unermüdlich Unterlagen angefordert. Er war überzeugt, dass ein solch bedeutender finanzieller Schritt vom Kantonsrat genehmigt und mit einer Volksabstimmung legitimiert werden hätte müssen, da die gesetzlichen Bestimmungen dies bei Beträgen über fünf Millionen Franken vorschreiben.

Im Dezember 2023 reichte Wyssmann formell Beschwerde gegen die Entscheidung des Regierungsrats ein, die vom Bundesgericht nun behandelt wurde. Das Bundesgericht entschied eindeutig: "Der Beschluss des Regierungsrats des Kantons Solothurn vom 13. Juni 2023 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Beschlussfassung an den Kantonsrat des Kantons Solothurn überwiesen." Dies war ein klarer Sieg für die Demokratie und die Volksrechte.

Wyssmann äußerte sich gegenüber Medien und bezeichnete die geheime Handlungsweise als einen verhängnisvollen Vorfall. Er forderte den Rücktritt des Regierungsrats und warnte davor, dass ähnliche Vorfälle in der Zukunft verhindert werden müssen.

Im Zuge dieser Kontroversen wird auch an einem früheren Vorfall aus dem Jahr 2018 erinnert, bei dem der Regierungsrat ähnliche rechtliche Probleme hatte. Wyssmann betonte, dass aus diesen Fehlern offensichtlich nichts gelernt wurde, und es höchste Zeit für Verantwortung sei.

Die Behörden reagierten auf das Urteil des Bundesgerichts unterschiedlich. Kantonsbaumeister Guido Keune-Dübi erklärte, dass der Kauf im Vertrauen auf eine positive Finanzanlage getätigt wurde. Die Entscheidung, das Gebäude zu kaufen und es an Dritte zu vermieten, wurde mit der Hoffnung verbunden, finanzielle Renditen zu erwirtschaften. Doch am Ende zählt Transparenz, und die Frage bleibt: Konnte Solothurn aus diesem Skandal lernen?