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Schweizerin, die flüchtige Straftäterin versteckt, wird mit 8'100 Franken Strafe belegt

2025-01-14

Autor: Emma

Eine 50-jährige Schweizerin aus Winterthur wurde wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 8'100 Franken verurteilt. Dies entspricht 90 Tagessätzen zu je 90 Franken. Außerdem muss sie sich zusätzlich mit Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken auseinandersetzen. Aufgrund ihrer Vorstrafen sprach die Staatsanwaltschaft die Strafe zwingend aus, was bedeutet, dass die Frau sie unverzüglich zahlen muss.

Die Umstände, wie die Polizei auf die Adresse der Frau aufmerksam wurde, sind unklar. Laut dem Strafbefehl kam es zu einem skurrilen Vorfall, als die Polizei vor ihrer Tür stand: Trotz mehrmaliger Aufforderung, die Tür zu öffnen, erklärte die Frau, den Schlüssel zur verschlossenen Wohnung nicht finden zu können. Zehn Minuten später öffnete sie schließlich die Tür und behauptete, die gesuchte Person sei über den Balkon geflüchtet und sie wisse nicht, wo sie sich aufhalte.

Erstaunlicherweise stellte sich diese Aussage als falsch heraus: Bei einer Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten die flüchtige Straftäterin versteckt in einem Wandschrank im Obergeschoss. Die gesuchte Person, die zuvor eine Woche auf der Flucht war, wurde daraufhin zurück in das Frauengefängnis Hindelbank gebracht.

Dieser Vorfall wirft nicht nur Fragen zu den Maßnahmen der Behörden auf, sondern zeigt auch, wie verzweifelt einige Menschen sind, wenn sie in Schwierigkeiten stecken. Die begünstigende Schweizerin könnte auch noch mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen, da es sich hierbei um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz handelt. Experten warnen davor, dass solche Taten die Sicherheitslage in der Region gefährden und auch für andere eine nachteilige Signalwirkung haben können.