
Schockierende Pläne der SVP: Legalisierung von Beruhigungsmitteln bei Zwangsausschaffungen?
2025-03-27
Autor: Sofia
Die Debatte um Zwangsausschaffungen in der Schweiz nimmt erschreckende Formen an. Nationalrat Benjamin Fischer von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hat eine umstrittene Initiative gestartet, die die Legalisierung von Beruhigungsmitteln, auch bekannt als «Tranquilizer», während solcher Rückführungen fordert.
Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen warnen vehement vor diesem Vorschlag und bezeichnen ihn als klaren Verstoß gegen die Menschenrechte. Es wird befürchtet, dass der Einsatz von Beruhigungsmitteln als Kontrollinstrument missbraucht werden könnte. Fischer hingegen argumentiert, dass solche Mittel die Durchführung von Rückführungen erleichtern könnten, insbesondere wenn betroffene Personen „physischen Widerstand“ leisten.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hält dagegen, dass Fesseln vollkommen ausreichend seien, um sichere Rückführungen zu gewährleisten. Auf die Anfrage, ob Beruhigungsmittel nur bei renitentem Verhalten eingesetzt werden, erklärte SEM-Sprecher Reto Kormann, dass bisher keine solchen Fälle dokumentiert seien. Die von Gesetz vorgesehenen Mittel hätten in der Praxis gut funktioniert, sodass noch nie ein Flug aufgrund des Verhaltens einer Person abgebrochen werden musste.
Ein Blick zurück zeigt, dass die Diskussion keineswegs neu ist. Bereits in einem Bericht der Anti-Folter-Kommission von 2013 wurde kritisiert, dass in vier dokumentierten Fällen Beruhigungsmittel gegen den Willen der Rückgeführten verabreicht wurden. Diese Vorfälle werfen ein beunruhigendes Licht auf die Praktiken in der Schweiz.
Die geplante Initiative von Fischer wird zudem von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2011 überschattet, in dem entschieden wurde, dass die Zwangsmedikation eines Klägers, der sich weigerte, ein Flugzeug zu betreten, eine schwerwiegende Verletzung der körperlichen Integrität darstellt.
Fischer betont, dass für eine glaubwürdige Asylpolitik ein „konsequenter Vollzug“ notwendig sei und die Mehrheit der abgewiesenen Asylsuchenden die Schweiz nicht von sich aus verlässt. Eine alarmierende Statistik zeigt, dass von den 7205 Personen im Jahr 2024 zwei Drittel gegen ihren Willen ausgeschafft wurden.
Die umstrittene Initiative wird am Donnerstag in die staatspolitische Kommission eingebracht, und es bleibt abzuwarten, ob sie dort Unterstützung findet. Dies ist besonders wichtig, da zahlreiche weitere Vorschläge zur Verschärfung des Asylrechts ebenfalls auf der Agenda stehen.
Trotz der kritischen Stimmen gibt es auch Rückhalt innerhalb der SVP, wobei der große Druck der Menschenrechtsorganisationen die Diskussion beeinflussen könnte. Es ist offensichtlich, dass das Thema sowohl Regierung als auch Gesellschaft stark polarisieren wird.
Die Diskussion über Zwangsausschaffungen und die Methoden ihrer Durchführung ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch weltweit ein hochsensibles Thema. Insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte steht im Vordergrund, wobei Regierungen und Organisationen wie Amnesty International oft in Opposition zueinander stehen. Dieses Thema könnte auch zukünftige politische Wahlen in der Schweiz maßgeblich beeinflussen.