
Niederlage für Wagenknecht: Bundestagswahl bleibt ungeändert
2025-03-13
Autor: Emma
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die zahlreichen Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und ihrer Parteimitglieder auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl abgelehnt werden. In einer Mitteilung aus Karlsruhe hieß es: „Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich.”
Der Zweite Senat verwies auf den standardmäßigen Wahlprüfungsprozess beim Bundestag, der keine unzumutbaren Nachteile mit sich bringe. Anträge für einen Erlass einer einstweiligen Anordnung wurden als unzulässig erklärt. In den abgelehnten Anträgen wollte das BSW erreichen, dass das offizielle Endergebnis der Wahl erst dann festgestellt wird, wenn alle Wählerstimmen vollständig neu ausgezählt sind.
Das BSW war bei den Bundestagswahlen im Februar nur sehr knapp mit 4,972 Prozent der Stimmen an der fünfprozentigen Hürde gescheitert, es fehlten etwa 13.400 Stimmen, um den Einzug ins Parlament zu erreichen.
Wagenknechts Ziel war es, die Feststellung des Endergebnisses, die für Freitag vorgesehen war, zu verschieben und eine umfassende Neuauszählung durchzusetzen. Ihre Klage wurde von der Co-Vorsitzenden Amira Mohamed Ali sowie weiteren Mitgliedern und Wählern des BSW unterstützt.
Die Partei wies auf Ergebnisse von Nachzählungen an verschiedenen Orten hin, die gezeigt hätten, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig eingestuft wurden. Nach diesen Überprüfungen erklärte Wagenknecht, dass die Partei schon einige Tausend zusätzliche Stimmen zugesprochen bekommen hätte, sodass nur noch etwa 9.500 Stimmen zur Überwindung der Prozentgrenze fehlen würden.
„Es gibt eine sehr realistische Chance“, so Wagenknecht, dass das BSW möglicherweise wirklich fünf Prozent der Wählerstimmen erreicht habe. Um dies zu klären, sei eine bundesweite Neuauszählung unerlässlich.
Die Parteigründerin räumte jedoch ein, dass sie im Moment eigentlich kein Recht auf Klage habe und erklärte, dass der reguläre Prozess darin bestünde, das amtliche Endergebnis abzuwarten und danach Einspruch beim Bundestag einzulegen. Sollten die aktuellen Klagen nicht erfolgreich sein, wolle sie diesen Weg gehen.
Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei wäre der Einzug in den Bundestag von größter politischer Bedeutung. Wenn sie doch einen Weg ins Parlament finden könnte, würde dies zu einer Neuverteilung der Mandate führen. In einem solchen Fall könnte eine Koalition von Union und SPD möglicherweise keine Mehrheit mehr im Bundestag haben.