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Neue Freigrenze: So reagieren die Schweizer, wenn sie am Zoll erwischt werden

2025-01-11

Autor: Emma

Basel, 11. Januar 2025 - Um den Ansturm der Schweizer Einkaufstouristen einzudämmen, wurden zu Beginn des Jahres 2025 strengere Zollregelungen eingeführt. Diese neuen Bestimmungen sehen eine reduzierte Freigrenze von 150 Franken pro Person und Tag vor, im Vergleich zu zuvor 300 Franken. Diese drastische Maßnahme sorgte im Vorfeld für erhebliche Diskussionen und Kritik, aber die Mehrheit der Bevölkerung hat die neuen Regeln inzwischen akzeptiert.

Wer mehr als 150 Franken im Ausland ausgibt, muss mit einer Nachforderung der Mehrwertsteuer durch den Zoll rechnen, der sowohl an der Grenze als auch innerhalb der Schweiz Kontrollen durchführt. Bei Verstößen droht eine Geldbuße. Bei wiederholten Verstößen oder gewerbsmäßigem Betrug können sogar strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Laut Simon Erny, Sprecher des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), zeigen erste Kontrollen, dass viele Reisende bereits von den neuen Regelungen informiert sind. "Einige Reisende stellen gezielt Fragen an unsere Mitarbeiter an den Grenzübergängen, während andere genau wissen, welche Beträge sie mitbringen dürfen", erklärte er.

Bisher gibt es noch keine genauen Zahlen darüber, wie viele Schweizer die neue Freigrenze ignorieren. Dennoch erhielt das BAZG Berichte über die Reaktionen der erwischten Käufer. "Es gibt diejenigen, die Einsicht zeigen, andere reagieren gleichgültig, und wiederum einige sind weniger kooperativ", so Erny, wobei er betont, dass solche Reaktionen auch bei früheren Zollkontrollen schon zu beobachten waren.

Die meisten Betroffenen akzeptieren jedoch die verhängten Geldstrafen und begleichen diese ohne Widerstand. "Größere Diskussionen sind glücklicherweise selten", fügte Erny hinzu.

Ein weiteres spannendes Element in diesem Zusammenhang sind die Umgehungstricks, die einige Shoppingtouristen anwenden, um die neuen Zollvorschriften zu umgehen. Oft werden Artikel unter den Fahrersitzen oder in Verstecken im Auto platziert, um nicht entdeckt zu werden. "Einige verstecken unversteuerte Waren sogar in Ersatzreifen oder unter Kindersitzen", berichtete Erny.

Trotz dieser Tricks, die nicht neu sind, zeigen die erfahrenen Zollbeamten, dass sie wissen, wo sie besonders aufpassen müssen.

Dennoch könnte der Einkaufstourismus für viele immer noch attraktiv bleiben, da die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent, die bei den Käufen anfällt, bei der Rückkehr in die Schweiz zurückgefordert werden kann. Ein neues Verfahren zur Vereinfachung dieser Rückforderung steht kurz vor der Einführung: Eine App befindet sich in der Entwicklung, die den Prozess der Erstellung von digitalen Ausfuhrscheinen erleichtern soll.

In der Zwischenzeit drängt der Schweizer Einzelhandel auf noch strengere Vorschriften zur Bekämpfung des Einkaufstourismus. Der Migros-Chef Mario Irminger äußerte kürzlich, dass eine Absenkung der Freigrenze auf 50 Franken ideal sei, um den Druck auf den lokalen Einzelhandel zu verringern. Wird die Schweiz bald wieder zur Festung für die heimischen Geschäfte? Die Debatte ist noch lange nicht beendet.