
Masken-Trick in Interlaken: Touristinnen umgehen das Verhüllungsverbot – Aufschrei der Initianten!
2025-04-15
Autor: Sofia
Touristinnen nutzen Masken als Schlupfloch
In der malerischen Gemeinde Interlaken setzen Touristinnen aus dem Nahen Osten Hygienemasken ein, um das strenge Verhüllungsverbot in der Schweiz zu umgehen. Während traditioneller Gesichtsschleier wie der Niqab gesetzlich verboten sind, wird das Tragen einer Hygienemaske nicht als Verstoß gewertet. Dies führt dazu, dass die Polizei kaum eingreifen kann.
Egerkinger Komitee fordert Maßnahmen
Die Initianten des Verhüllungsverbots, vertreten durch das Egerkinger Komitee, sind empört über diese Umgehung. Sie fordern, dass solche Schlupflöcher sofort geschlossen werden. Ihr konkreter Vorschlag: Ein ärztliches Attest sollte für das Tragen von Hygienemasken nötig sein, um „Tricksereien“ zu verhindern.
Das Verhüllungsverbot in der Schweiz
Das Verhüllungsverbot trat am 1. Januar 2025 in Kraft und untersagt das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum. Ausnahmen gelten nur aus gesundheitlichen Gründen, zur Sicherheit oder im Rahmen traditioneller Bräuche. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, kann mit Geldstrafen von bis zu 1000 Franken rechnen.
Aufruf zur Gesetzesänderung
Das Egerkinger Komitee sieht in den Masken von Touristinnen einen klaren Missbrauch des Gesetzes. Sie argumentieren, dass die Bundesverfassung zwar gesundheitliche Ausnahmen vorsieht, jedoch nicht damit gerechnet wird, dass Hygienemasken als Vorwand für eine Umgehung des Verhüllungsverbots genutzt werden.