Nation

Luzerner Regierung setzt auf strengeren Schutz von Schulkindern

2024-09-24

Die Luzerner Regierung hat beschlossen, dass Schulen bei der Neuanstellung von Lehrpersonen künftig einen Strafregisterauszug und einen Sonderprivatauszug verlangen müssen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Sorgfaltspflicht bei Rekrutierungen zu erhöhen und den Schutz von Kindern in Schulen zu gewährleisten.

Bisher wurde der Sonderprivatauszug lediglich bei Anstellungslücken, häufigem Stellenwechsel oder auffälligen Vorkommnissen gefordert. Diese Maßnahme galt bisher nur für Betreuungspersonen in Tagesstrukturen, was nun erweitert wird. Der Sonderprivatauszug informiert darüber, ob eine Person zum Arbeiten mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen unfähig ist oder davon ausgeschlossen wird.

Zusätzlich verpflichtet die neue Regelung die Staatsanwaltschaft, das Bildungs- und Kulturdepartement zu benachrichtigen, wenn gegen Lehrpersonen oder Mitarbeiter schulischer Dienste ein Strafverfahren eröffnet oder abgeschlossen wurde. Das Departement wird dann die Möglichkeit eines Tätigkeitsverbots prüfen und die betroffenen Schulen informieren.

Die SVP hatte in ihrer Motion gefordert, dass nicht nur neue, sondern auch bereits angestellte Personen regelmäßig auf ihren Sonderprivatauszug überprüft werden. Um diesem Anliegen nachzukommen, regt die Regierung an, eine bestehende Weisung anzupassen, sodass sowohl Strafregister- als auch Sonderprivatauszüge bei der Erstanstellung von Lehrpersonen, Betreuungspersonen und Privatlehrern auch weiterhin eingefordert werden müssen.

Die Luzerner Regierung bezeichnet die Motion als teilweise erheblich und hebt hervor, dass aufgrund der Informationspflicht der Staatsanwaltschaft Schulen kaum von aktuellen Verfahren nicht informiert bleiben könnten. Dies stellt sicher, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat und sowohl Schulen als auch Eltern sich auf geschulte Fachkräfte verlassen können.

Die Frage bleibt jedoch: Sind diese Maßnahmen ausreichend, um unsere Kinder wirklich sicher zu schützen?

Mit laufenden Diskussionen und weiteren Vorschlägen zur Verbesserung des Kinderschutzes könnte die Luzerner Regierung in der Zukunft noch intensivere Richtlinien in Betracht ziehen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation entwickelt und welche weiteren Schritte unternommen werden, um das Wohlergehen der Schulkinder zu gewährleisten.