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Leinenzwang - Ist Freilauf für Hunde erlaubt?

2025-09-04

Autor: Nina

Ein Morgen voller Überraschungen

Karl macht sich jeden Morgen auf den Weg zur Arbeit, als ihm plötzlich eine Frau mit ihrem großen Hund entgegenkommt. Der Hund sprintet blitzschnell auf Karl zu und umkreist ihn. Panik überkommt Karl, und er ruft: „Halten Sie Ihren Hund sofort an die Leine!“. Die Besitzerin schüttelt jedoch den Kopf und sagt: „Er tut nichts!“ Doch das ist die Frage: Darf man Hunde einfach so frei laufen lassen?

Die Antwort ist kompliziert!

Die Antwort ist ein klares Jein! Ob ein Hund an die Leine muss, hängt stark vom Kanton ab, in dem man lebt. In Schwyz beispielsweise gilt eine strikte Leinenpflicht im gesamten öffentlichen Raum – also auf Straßen, Spazierwegen und sogar im Wald.

Unterschiedliche Regelungen in den Kantonen

In anderen Kantonen wird es vielschichtiger. In einigen Gebieten besteht das ganze Jahr über eine Leinenpflicht im Wald oder in dessen Nähe, wie beispielsweise im Kanton Glarus. In wieder anderen Kantonen gilt die Leinenpflicht nur zu bestimmten Zeiten, etwa im Frühjahr zur Brutzeit oder während der Schonzeiten in Wildruhegebieten.

Was die Brut- und Setzzeit betrifft

Die genauen Zeiträume für Brut- und Setzzeiten variieren ebenfalls von Kanton zu Kanton. So müssen Hunde im Kanton Zürich nicht nur während dieser Zeiten an der Leine gehalten werden. In vielen Regionen gilt dazu auch, dass sie bei Dunkelheit in der Nähe des Halters bleiben müssen, um stets abrufbar zu sein.

Leinenart und Vorschriften

Gesetzlich ist nicht festgelegt, welche Art von Leine genutzt werden muss. Hundebesitzer haben die Freiheit, zwischen einer kurzen Leine und einer Schleppleine zu wählen, solange sie in der Lage sind, ihren Hund zu kontrollieren.

Pflicht zur Information für Halter

Mit all diesen verschiedenen kantonalen und teilweise kommunalen Regelungen bleibt Hundebesitzern nichts anderes übrig, als sich über die Bestimmungen in ihrem Wohnkanton und ihrer Gemeinde zu informieren. Der Überblick über die hunderelevanten Vorschriften der verschiedenen Kantone ist auf der Website der Stiftung für das Tier im Recht verfügbar.

Fazit: Wissen schützt Hundefreunde!

Egal, ob man ein erfahrener Hundehalter oder ein Neuling ist – das Wissen über die Leinenpflicht und die geltenden Vorschriften kann nicht nur Ärger, sondern auch unangenehme Situationen provozieren. Wer nicht sicher ist, sollte sich immer rechtzeitig informieren, um sicherzustellen, dass der vierbeinige Freund bei jedem Spaziergang sicher und gesetzeskonform unterwegs ist!