Gerichtsdrama um Jan Schoch: Wer bekommt das Geld?
2025-01-15
Autor: Louis
Die Auseinandersetzung zwischen Jan Schoch, dem Gründer von Leonteq, und seinem ehemaligen Direktor eines hochklassigen Hotels in Gonten, zieht sich bereits über fünf Jahre. Das Arbeitsverhältnis endete Ende 2019, und seit Anfang 2020 stehen sich die beiden Kontrahenten in diversen rechtlichen Verfahren gegenüber, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Eine Schlichtung brachte keine Ergebnisse, und der Streit hat sich mittlerweile über multiple gerichtliche Instanzen hinweggezogen.
Am Dienstag fand nun eine entscheidende Verhandlung im Zivilgericht in Appenzell statt, wo es hauptsächlich um ausstehende Lohnzahlungen, nicht bezogene Urlaubstage sowie die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ging. Die Atmosphäre im Gerichtssaal war angespannt, denn die ehemaligen Partner ignoriere sich komplett. Schoch erschien mit seinem Anwalt, während der Kläger, dessen Aussagen bereits in Vorverhandlungen protokolliert wurden, sich ebenfalls nicht äußerte. Eine Zeugin, ein früheres Mitglied der Geschäftsleitung, konnte den Fall leider nicht aufklären.
Die Hintergründe sind erschütternd: Der Kläger trat 2017 zusammen mit seiner Frau in die Direktion ein und wurde im Jahr 2019 aufgrund eines Burn-outs krankgeschrieben. Die Kündigung ließ nicht lange auf sich warten. Eine wichtige Frage bleibt jedoch unbeantwortet: Waren die Vorwürfe gegen Schoch, wie etwa Haushaltskürzungen, die der Kläger anführt, tatsächlich gerechtfertigt? Es wird behauptet, dass diese zu einer enormen Mehrbelastung bei dem Direktionsehepaar führten, welches in einer extrem stressigen und herausfordernden Umgebung arbeitete.
Die offenen Forderungen belaufen sich auf satte 57.000 Franken zuzüglich Zinsen, und der Kläger erhebt zudem Ansprüche auf 78 Stunden vor Arbeitsbeginn geleistete Arbeitszeit. Darüber hinaus sollen Überstunden und Urlaubstage nicht ordnungsgemäß kompensiert worden sein. Interessanterweise zurückweist die Verteidigung diese Ansprüche vehement und betont, dass der Kläger beliebig viele Arbeitsstunden und Urlaubstage hätte selbst verwalten können.
Der Prozess zieht sich bereits seit über fünf Jahren hin, und der Anwalt des Klägers äußerte sich besorgt über die Verzögerungstaktiken der Gegenseite. Skepsis gegenüber der Gültigkeit der Klage und strafrechtliche Vorwürfe, die zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht wurden, machen den Fall umso komplizierter.
Die Verteidigung konfrontiert diese Anschuldigungen mit einem klaren Rückweisungsanspruch und beanstandet die Vorgehensweise des Klägers. Sie befinden, dass die Entlassung von Schoch aus wirtschaftlichen Gründen legitim war und bestätigen, dass der Kläger nie offiziell Überstunden gemeldet hatte. Diese Tatsache könnte sich entscheidend auf die Höhe der offenen Forderungen auswirken.
Das Gericht hat bislang sein Urteil noch nicht gefällt, doch die Spannungen zwischen den beiden Streitparteien sind greifbar. Ein Urteil steht in den nächsten Tagen an, und die Frage, wer als Sieger aus diesem langwierigen Rechtsstreit hervorgehen wird, bleibt offen.