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Freispruch für Logistiker (23) in Zürich: Ein skandalöses Urteil!

2025-04-09

Autor: Leonardo

War es Vergewaltigung oder ein einvernehmlicher Quickie?

In einem brisanten Fall, der die Gemüter erhitzt, sprach ein Zürcher Gericht einen 23-jährigen Logistiker im Zusammenhang mit schweren Sexualdelikten frei. Der Fall, der sich an einer Berufsschule im November 2022 ereignete, wirft Fragen über die Wahrheit und die Grenzen von Zustimmung auf.

Die heftig umstrittenen Vorwürfe

Gegen den damals 21-jährigen Angeklagten wurde von einer 17-jährigen Mitschülerin behauptet, er habe sie im Schulkorridor gepackt und in eine Toilettenkabine gedrängt, wo er sie brutal vergewaltigt habe. Diese Vorwürfe führten zu einem Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich.

Eindeutige Behauptungen und ein überraschendes Geständnis

Der Logistiker bestritt die Vorwürfe jedoch vehement und sprach von einvernehmlichem Sex. Er betonte: „Das Wort 'Nein' ist nie gefallen.“ Laut ihm handelte es sich um einen schnellen, einvernehmlichen Akt während einer Schul-Pause, und alles sei in der Raucherecke geschehen.

Ein ungewöhnliches Motiv für die Anzeige?

Auf die Frage des Richters, warum die Mitschülerin ihn fälschlicherweise angezeigt haben könnte, meinte der Angeklagte: "Sie wollte vor ihrem Freund nicht als 'Nutze' dastehen." Diese Aussage wirft einen Schatten über die Glaubwürdigkeit des Opfers.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung im Clinch

Die Staatsanwältin plädierte auf vier Jahre Haft wegen sexueller Nötigung, argumentierte, dass sich die junge Frau körperlich gewehrt habe und das Erlebnis für sie traumatisch war. Die Verteidigung hingegen bezeichnete den Vorfall als einmaligen, spontanen sexuellen Kontakt und verwies darauf, dass das Opfer Monate später Anzeige erstattet habe.

Ein Freispruch – aber zu welchem Preis?

Dem Gericht fehlten die Beweise, um den Angeklagten zu verurteilen, weshalb dieser letztlich freigesprochen wurde. Die Richterinnen und Richter betonten, dass sie von der für den Angeklagten günstigeren Version ausgehen mussten. Der Fall bleibt jedoch umstritten und wirft viele Fragen über die Klarheit von Zustimmung sowie die Folgen für die Beteiligten auf.

Ein Gesetz im Wandel

Der Richter vergaß nicht zu betonen, dass im neuen Sexualstrafrecht bei sexuellen Handlungen ein klarer Konsens der Beteiligten erforderlich ist. Dies könnte in künftig ähnlichen Fällen entscheidend sein. Ein Urteil, das nicht nur den Angeklagten, sondern auch gesellschaftliche Normen und das Rechtssystem in Frage stellt!