Freiburg: Mann in Vergewaltigungsprozess weitgehend freigesprochen - Schockierende Enthüllungen!
2025-01-18
Autor: Laura
Ein Gericht in Freiburg hat einen 50-jährigen Mann weitgehend freigesprochen, der beschuldigt wurde, seine Ex-Frau tausendfach vergewaltigt zu haben. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Aussagen in diesem komplexen Fall widersprüchlich waren und der Angeklagte nicht ausreichend belastet werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte ursprünglich fünf Jahre Gefängnis und die Ausweisung des sri-lankischen Angeklagten aus der Schweiz gefordert. Laut der Klage soll der Mann in fast 20 Jahren Ehe mehr als 12.000 Mal seine Ex-Frau vergewaltigt und zudem weitere Misshandlungen begangen haben.
Das Urteil überraschte viele Beobachter: Statt einer langen Haftstrafe erhielt der Angeklagte lediglich 80 Tagessätze Geldstrafe auf Bewährung für drei Jahre sowie eine Geldbuße von 500 Franken. Diese Entscheidung wirft Fragen auf, insbesondere da es in der Vergangenheit zahlreiche ähnliche Fälle gegeben hat, in denen die Gerichte tendenziell harscher gegenüber Angeklagten in Sexualdelikten urteilten.
Die Richter begründeten ihr milderes Urteil mit den widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten und kamen zu dem Ergebnis, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden müsse. Wenig Beachtung fand die psychische Belastung, die das vermeintliche Opfer über Jahre hinweg erlitten haben soll.
Die Anwältin der Klägerin, Taciana Da Gama, übte scharfe Kritik an dem Urteil: „Das Gericht hat nicht ausreichend berücksichtigt, welche schwerwiegenden Folgen diese Taten für meine Mandantin hatten. Sie erhielt lediglich eine Entschädigung von 1.000 Franken, obwohl sie 40.000 Franken gefordert hatte. Dies ist eine Farce!“
Zusätzlich verwiesen die Richter darauf, dass sie Schwierigkeiten hatten zu verstehen, warum die Frau nach der Trennung weiterhin sexuelle Kontakte mit dem Angeklagten pflegte, obwohl sie von ihm über Jahre hinweg misshandelt worden sein soll. Die verzögerte Anzeige, die ein Jahr nach einem ersten Polizeieinsatz eingereicht wurde, wurde ebenfalls als ausschlaggebend für die milde Strafe angesehen.
Die Reaktion des Angeklagten und seines Anwalts fiel jedoch positiv aus. „Das Urteil ist ein klarer Sieg für uns. Mein Mandant war in der ganzen Beziehung überzeugt, dass er nie gegen den Willen seiner Ex-Frau gehandelt hat“, erklärte der Anwalt des Mannes.
Dieser Fall wirft nicht nur Fragen zur Gerechtigkeit in der Rechtsprechung auf, sondern auch über die Herausforderungen, die Opfer sexueller Gewalt oft während des Gerichtsverfahrens erleben. Es bleibt abzuwarten, wie sich ähnliche Fälle in Zukunft entwickeln werden und ob das Urteil in Freiburg ein Präzedenzfall bleibt oder nicht.