
Femizid in Buchs: Angeklagter untergetaucht vor Berufungsverhandlung
2025-04-08
Autor: Louis
Ein 28-jähriger Mann wird beschuldigt, im Februar 2021 in Buchs SG seine 21-jährige Verlobte brutal zu Tode geprügelt zu haben. Im Jahr 2022 verurteilte ihn das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung sowie mehrfachem schweren und einfachen Körperverletzungen.
Der Richter hatte die Gräueltaten als äußerst brutal beschrieben: „Er hat über drei Stunden lang auf das Opfer eingeprügelt. Anders kann es gar nicht gesagt werden.“
Am Dienstag sollte die Berufungsverhandlung am Kantonsgericht St. Gallen stattfinden, doch diese wurde überraschend und ohne Angabe von Gründen abgesagt. Der Beschuldigte, N.O., ist unauffindbar und sein aktueller Aufenthaltsort ist unbekannt, weshalb ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde.
Zuvor war N.O. zwischen Februar und Oktober 2021 für 248 Tage in Haft, wurde aber aufgrund der laufenden Rechtsmittel nicht in die volle Haftstrafe hineingenommen. Die Entscheidung über die Fluchtgefahr wurde damals durch das Kreisgericht getroffen. In seiner letzten Stellungnahme vor Gericht im Jahr 2022 äußerte N.O. Reue: „Ich schäme mich für jeden einzelnen Schlag und bereue die Tat zutiefst.“
Der Fall hat in der Öffentlichkeit große Wellen geschlagen und wirft ein bedenkliches Licht auf die Themen Gewalt gegen Frauen und Femizid in der Gesellschaft. Experten warnen davor, dass viele ähnliche Fälle oft nicht ausreichend verfolgt werden und fordern eine verstärkte Sensibilisierung sowie bessere Unterstützungssysteme für Opfer von häuslicher Gewalt.
Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, von Gewalt betroffen sind, suchen Sie bitte Hilfe bei entsprechenden Beratungsstellen oder Hotlines.