Nation

EU Abkommen: Was ist der Preis für eine Schutzklausel gegen Zuwanderung?

2024-11-13

Autor: Emma

Justizminister Beat Jans äußerte sich im «Sonntags-Blick» und stellte klar, dass ohne eine Schutzklausel die innenpolitische Situation schwierig werden könnte. Während Aussenminister Ignazio Cassis eher im Hintergrund bleibt, sucht Jans den Dialog mit den Medien und somit auch mit der Bevölkerung. Dies ist nicht das erste Mal, dass Jans sich als Sprachrohr des Bundesrates präsentiert. Im Sommer zeigte er sich in der NZZ begeistert über das geplante Verhandlungspaket, was bei anderen Bundesräten für Überraschung und Unmut sorgte.

Der Kern von Jans' Aussage ist deutlich: Ohne eine Schutzklausel gegen übermäßige Zuwanderung wird es kein Abkommen mit der EU geben. Die Schweiz müsste bereits durch die dynamische Rechtsübernahme und das geplante Schlichtungsverfahren erhebliche Zugeständnisse machen. Das Stimmungsbild der Bevölkerung ist jedoch skeptisch bis ablehnend.

Die EU hat dies erkannt und ließ der Schweiz im Oktober eine eindeutige Botschaft zukommen. Maros Sefcovic, Vizepräsident der Europäischen Kommission, betonte, dass es keine Unterstützung für eine unilaterale Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit gebe. Diese Botschaft wurde während eines Ministertreffens durch zahlreiche anwesende Vertreter der EU verstärkt.

Das heißt jedoch nicht, dass keine Schutzmaßnahmen möglich sind. Die EU-Verhandler hatten ursprünglich gehofft, die Personenfreizügigkeit auch auf Studierende auszuweiten – im Austausch für eine Schutzklausel. Dies hätte bedeutet, dass die Schweiz die höheren Gebühren für ausländische Studierende hätte abschaffen müssen. Mit einem entschiedenen Nein aus der Schweiz steht nun der Verzicht auf eine Gebührenerhöhung im Raum.

Eine Zulassung nur für internationale Studierende mit einem besonders hohen Notendurchschnitt könnte das Problem der Überlastung im Hochschulsystem lindern. Aber die Frage bleibt: Wie könnte eine Schutzklausel, die als Zugeständnis für diese Öffnung dienen könnte, aussehen?

Da die EU sich bereits deutlich gegen einseitige Schutzmaßnahmen ausgesprochen hat, bleibt die Frage, ob eine solche Klausel wirklich effektiv wäre. Die EU müsste jeden Antrag genehmigen, und selbst bei einer vorübergehenden Genehmigung wäre der Zeitpunkt möglicherweise bereits zu spät für effektiven Schutz. Eine Schutzklausel würde erst in Kraft treten können, wenn schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vorliegen.

Die Schweizer Wirtschaft profitiert jedoch von der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, was eine rein symbolische Schutzklausel wenig sinnvoll erscheinen lässt. Notwendig ist ein tatsächliches Instrument, das sowohl der Schweiz als auch der EU zugutekommt. Ex-Staatssekretär Michael Ambühl hat ein entsprechendes Modell jüngst vorgestellt.

Jans hat recht: Ohne die Möglichkeit, das Land vor übermäßiger Zuwanderung zu schützen, sinken die Chancen auf ein Abkommen erheblich. Eine Klausel, die lediglich das Vertragswerk absichert, könnte mehr Schaden anrichten als nützen.