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Die tragische Wahrheit über Pensionskassen: Witwer verliert 750'000 Franken nach dem Tod seiner Frau!

2024-12-19

Autor: Nina

Nach dem tragischen Verlust seiner Frau ist ein Schaffhauser Witwer mit einem finanziellen Alptraum konfrontiert. Während er zwar eine Witwerrente erhält, bleibt er vor den Augen des Gesetzes um die 750'000 Franken betrogen, die seine Frau freiwillig in die Pensionskasse eingezahlt hatte. Der Grund dafür ist ein verstecktes Detail im Reglement, das offenbar vielen nicht bekannt ist.

In der Schweiz vertrauen viele Bürger*innen auf die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskassen, um eine bessere Altersvorsorge zu treffen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Doch dieser Fall macht deutlich, dass es unerlässlich ist, die Bestimmungen der eigenen Pensionskasse genau zu studieren. Im Todesfall könnten die Hinterbliebenen auf den Einzahlungen sitzen bleiben - ganz ohne Aussicht auf Rückzahlungen.

Die tragische Geschichte von Thomas Gisler

Die tragische Geschichte des Thomas Gisler beginnt im März 2023, als seine Frau, eine gebürtige Kanadierin, im Alter von nur 43 Jahren an Krebs stirbt. Nachdem bei ihr 2019 eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, war sie nicht nur zu 100 Prozent arbeitsunfähig, sondern auch ihr Arbeitsverhältnis mit Johnson & Johnson musste beendet werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie rund 1,1 Millionen Franken in ihre Pensionskasse eingezahlt.

Als sie starb, erhielt Gisler lediglich die Nachricht, dass er das Geld zurück in die Pensionskasse überweisen sollte, ihm wurde sogar eine Rückerstattung für die freiwilligen Einkäufe in Aussicht gestellt. Doch zu seinem Entsetzen war das Geld für die Hinterbliebenen nicht verfügbar. Laut den Bestimmungen der Pensionskasse würde im Todesfall einer IV-Rentnerin nichts an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dies beruht auf der Tatsache, dass seine Frau aufgrund ihrer Krankheit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als aktiv Versicherte gelistet war.

Gisler steht nun vor der erbärmlich enttäuschenden Realität: Die Witwer- und Waisenrente, die er und sein Kind erhalten, wäre nicht höher, wenn seine Frau nie in die Pensionskasse eingezahlt hätte. Wie er gegenüber der NZZ erklärt: „Die 750'000 Franken, die sie eingezahlt hat, sind verloren.“ Seine Klage am Obergericht Schaffhausen könnte nun entscheiden, ob er wenigstens einen Teil des Geldes zurückbekommt.

Die Unsicherheiten der Pensionskassen

Es stellt sich die Frage: Wie viele Menschen sind sich der Schwächen der Pensionskassen bewusst? Thomas Moser, Sprecher von Johnson & Johnson, äußert sich auf NZZ-Anfrage zurückhaltend und empfiehlt, die individuellen Bestimmungen vor Einsatz von Eigenmitteln gründlich zu prüfen. Der Direktor des Pensionskassenverbands Asip, Lukas Müller-Brunner, macht klar: „Eine Pensionskasse ist kein Wohlfahrtsfonds“. Dies lässt die Einzahler im Ungewissen, was ihre tatsächlichen Ansprüche anbelangt.

Es stellt sich die Frage: Wie viele nicht informierte Schweizer sind in ähnlichen Situationen gefangen? Die Unklarheiten bezüglich der Auszahlung im Todesfall könnten für viele Familien finanzielle Katastrophen nach sich ziehen. Gelingt es Gisler, die 750'000 Franken zurückzubekommen? Die Zukunft ist ungewiss, doch eines steht fest: Diese Geschichte sollte ein Weckruf für alle sein, die in ihre Pensionskassen einzahlen.