Der Schock bei Jelmoli: 100-Franken-Gutschein wird nicht akzeptiert
2025-01-11
Autor: Mia
Ein enttäuschter Kunde, Rolf M., hat einen 100-Franken-Gutschein von Jelmoli, der über zehn Jahre alt ist, nicht einlösen können. Obwohl der Gutschein als unbefristet gültig gekennzeichnet ist, verweist das Unternehmen auf die gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren, die die Nutzung solcher Gutscheine einschränkt.
Rolf M. äußerte seinen Unmut über die Situation: „Ich hatte den Gutschein jahrelang am Anschlagbrett hängen und wollte ihn endlich einlösen, bevor das Geschäft am 28. Februar schließt.“ Die Aussage einer Mitarbeiterin an der Kasse, dass der Gutschein nicht mehr angenommen werde, war für ihn ein großer Schock.
Die Jelmoli-Sprecherin Nadja Kunzelmann erklärte, dass der Gutschein aufgrund seines Alters ungültig sei. „Dieser Gutschein wurde vor mehr als zehn Jahren verkauft und unterliegt somit den gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Die Regelung ist unabhängig davon, ob auf dem Gutschein ein Ablaufdatum vermerkt ist oder ob er als unbefristet bezeichnet wurde“, so Kunzelmann.
Um die Unannehmlichkeiten zu vermeiden, rät die Stiftung für Konsumentenschutz dazu, Gutscheine rechtzeitig einzulösen. „Warten Sie nicht zu lange, denn die gesetzlichen Verjährungsfristen sind strickt und rechtlich nicht verlängerbar“, ermutigt Livia Kunz, Leiterin Recht bei der Stiftung.
Darf man darauf hoffen, dass Unternehmen kulant handeln? „Es kann nicht schaden, höflich nachzufragen“, sagt Kunz. „Viele Anbieter erweisen sich als entgegenkommend, insbesondere wenn es um sehr alte Gutscheine geht.“ Sie empfiehlt, sich im Falle eines abgelaufenen Gutscheins direkt schriftlich an das Unternehmen zu wenden, um die Möglichkeit einer Einlösung zu erfragen.
In einer Zeit, in der Geschenke und Gutscheine gerne genutzt werden, ist es entscheidend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen gut zu kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Daher ist es wichtig, solche finanziellen Wertpapiere regelmäßig zu überprüfen und rechtzeitig zu nutzen.