Bundesgericht - Wer «Ärztehopping» betreibt, muss mit einem Sparmodell rechnen
2024-11-11
Autor: Lukas
Einführung
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Krankenkasse eine Patientin zum sogenannten Gatekeeper-Modell zwingen darf, wenn diese beim Ärztehopping unkoordinierte medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. Der Fall betrifft eine Frau, die bei der Helsana krankenversichert war und sich an verschiedene Psychiater wandte sowie eine Magenverkleinerung durchführen ließ. Die Helsana entschied daraufhin, Behandlungen nur dann zu übernehmen, wenn sie von einer Erstanlaufstelle (Gatekeeper) angeordnet wurden, und wandelte damit den Versichertenvertrag in ein Sparmodell um, trotz der Tatsache, dass die Frau die Prämien für eine Standardversicherung mit freier Arztwahl bezahlt hatte.
Urteil des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat diese Maßnahme nun bestätigt und entschieden, dass die Krankenkasse bei «Ärztehopping» einen Gatekeeper einsetzen darf. Dieser Schritt sei mit dem Grundsatz der freien Arztwahl vereinbar. Laut dem Gericht sei es den Krankenkassen gestattet, nur für Behandlungen zu zahlen, die als «wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich» gelten.
Reaktionen der Patientenorganisation
Die Patientenorganisation spo äußerte ein überraschendes Verständnis für das Urteil. Susanne Gedamke, die Geschäftsführerin, erklärte, dass die freie Arztwahl für manche Patienten auch überfordernd sein könne. Gatekeeper könnten in vielen Fällen hilfreich sein, doch kritisierte sie, dass das Bundesgericht den Begriff «Ärztehopper» verwendet, um Patienten in eine Schublade zu stecken. Viele Patienten seien unsicher, welche Fachärzte sie konsultieren sollten, und würden oft aus einer Notlage heraus zu mehreren Ärzten gehen.
Folgen des Urteils
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Der Verband Santésuisse sieht in diesem Urteil nun die Möglichkeit, in Extremfällen Patienten in ein Gatekeeper-Modell zu überführen, was letztlich dazu beitragen soll, unnötige Behandlungen zu vermeiden. Allerdings fordern sie auf politischer Ebene Gesetzesänderungen, um Gatekeeper-Modelle für alle Versicherten zur Norm zu machen.
Expertenmeinungen
Experten wie Thomas Gächter, Sozialversicherungsprofessor an der Universität Zürich, zeigen sich skeptisch, dass viele Patienten sofort in Gatekeeper-Modelle gezwungen werden. Er erklärt: „Das wird nur dann der Fall sein, wenn auffallend viele Rechnungen für unkoordinierte medizinische Leistungen vorliegen. Solche Fälle sind jedoch eher die Ausnahme.“
Schlussfolgerung
Dieses Urteil könnte für viele Versicherte von Bedeutung sein, vor allem in einer Zeit, in der die Gesundheitskosten stetig steigen. Patienten sollten sich überlegen, wie sie ihre Arztbesuche organisieren und ob sie gezielt auf den Rat eines Hausarztes vertrauen, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.