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Arbeitsrecht: Neues Urteil zu Toilettenpausen sorgt für Aufregung

2025-01-15

Autor: Leonardo

Arbeitsrecht und Toilettenpausen

In einem zukunftsweisenden Urteil hat ein Gericht entschieden, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit für Toilettenpausen abbrechen müssen, wenn dies vom Arbeitgeber verlangt wird. Dieser bereits rechtskräftige Entscheid des Kantonsgerichts Neuenburg, der im letzten Jahr Schlagzeilen machte, hat landesweite Diskussionen ausgelöst, da viele Unternehmen den Gang zur Toilette als Teil der Arbeitszeit betrachten.

Hintergrund des Falls

Der Fall wurde durch eine Überprüfung des Büros für Beziehungen und Arbeitsbedingungen in Neuenburg im Kontext der COVID-19-Pandemie initiiert. Im Jahr 2021 stellte die Behörde bei der Uhrenfirma Jean Singer & Cie. erhebliche Unregelmäßigkeiten fest. Hier mussten Angestellte für jede Toilettenpause ausstempeln, was die Aufsichtsbehörde als rechtswidrig einstufte und eine sofortige Änderung dieser Praxis forderte. Die Firma wehrte sich jedoch juristisch gegen diese Feststellung, was letztlich zu dem Gerichtsurteil führte.

Argumente der Parteien

Die streitenden Parteien brachten unterschiedliche Argumente vor. Die Neuenburger Behörde betonte die Verantwortung der Arbeitgeberin zum Schutz der Gesundheit der Angestellten. Jean Singer & Cie. argumentierte hingegen, dass die Mitarbeiter während ihrer Pausenzeiten frei entscheiden könnten, wie lange sie sich außerhalb ihrer Arbeitsstation aufhalten.

Rechtslage zu Pausen

Nach dem Arbeitsrecht sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Pausen zu bezahlen – dies umfasst nicht nur die Mittagspause, sondern auch kleinere Pausen wie den Znüni oder Zvieri. Dieses Detail ist vielen Arbeitnehmern oft nicht bewusst, da viele Unternehmen dennoch bezahlte Pausen gewähren.

Gerichtsurteil und Konsequenzen

Erstaunlicherweise entschied das Gericht zugunsten von Jean Singer & Cie., da es einen Mangel an klaren gesetzlichen Bestimmungen zur Definition von Pausen feststellte. Das Gesetz schreibe nicht ausdrücklich vor, dass der Toilettengang zur Arbeitszeit zählen muss. Allerdings wurde auch auf die Diskriminierung von Frauen hingewiesen, die während der Menstruation häufiger eine Toilette aufsuchen müssen. Das Gericht forderte die Firma auf, eine Lösung zur Behebung dieses Problems zu finden.

Reaktionen und neue Praxis

Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, erklärte: "Das Gericht hat hier zwischen Arbeitszeit und Pause unterschieden, ohne die existierenden Grauzonen im Arbeitsrecht zu berücksichtigen. Diese Entscheidung könnte als kleinlich und reaktionslos angesehen werden." Die Swatch Group, zu der Jean Singer & Cie. gehört, hat sofort auf das Urteil reagiert und die Praxis des Ausstempelns für Toilettenbesuche abgeschafft. Stattdessen gelten Toilettenpausen in allen Tochtergesellschaften als Arbeitszeit – ein Schritt, der besonders in der heutigen Arbeitsmarktsituation von Bedeutung ist, da Unternehmen bestrebt sind, ihre Mitarbeiter zu halten und eine positive Arbeitskultur zu fördern.

Gesetzliche Pausenregelungen

Die Überlegung, ob eine Unterbrechung der Arbeit als bezahlte Pause gilt, stellt sich nicht nur im Fall von Toilettenpausen. Nach verlängerten Arbeitszeiten sind gesetzliche Pausen festgelegt: ab 5,5 Stunden Arbeitszeit haben Angestellte Anspruch auf 15 Minuten Pause; bei mehr als 7 Stunden auf eine halbe Stunde und bei mehr als 9 Stunden auf mindestens eine Stunde. Bei flexiblen Arbeitszeiten gilt die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit als Maßstab.

Fazit und Ausblick

Obwohl das Gesetz keine Bezahlung für Pausen vorsieht, gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn Angestellte ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen – in diesem Fall wird die Pause ebenfalls als Arbeitszeit betrachtet. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass es höchste Zeit ist, dass Unternehmen und Gesetzgeber einen klaren und fairen Rahmen für Arbeitsunterbrechungen schaffen, der die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden in den Fokus rückt. Bleiben Sie dran, denn wir werden weitere Updates zu diesem wichtigen Thema bringen!