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Abschaffung des Eigenmietwerts: SP-Vizepräsidentin Jacqueline Badran äußert sich kritisch

2024-12-19

Autor: Mia

Jacqueline Badran, Vizepräsidentin der Sozialdemokratischen Partei (SP) Schweiz, gegenüber einer möglichen Abschaffung des Eigenmietwerts, hat klare Bedenken geäußert. Bei einer Rede im September hat sie betont, dass die SP bereit sei, einem Systemwechsel bei der Besteuerung von selbstgenutztem Eigentum zuzustimmen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Der Wechsel müsse vollständig sein, alle Immobilien müssten erfasst werden und alle Abzugsmöglichkeiten müssten auslaufen.

Besonders wichtig für Badran ist, dass der Systemwechsel haushaltsneutral bleibt. Diese klare Position hat sowohl intern als auch extern Aufsehen erregt. Mitte-Nationalrat und Bauernpräsident Markus Ritter stellte in Frage, ob Badran tatsächlich bereit sei, einem solch konsequenten Ansatz zuzustimmen. Badran, die sich stark für den Vorschlag eingesetzt hat, konnte jedoch nur für sich sprechen, da die Meinungen innerhalb des Mieterverbandes geteilt sind. Sie erklärte, dass bei einer steuerlichen Gleichstellung mit Mietern eine Zustimmung denkbar wäre.

Das von Badran unterstützte Modell sieht vor, dass mit der Abschaffung des Eigenmietwerts auch die Abzüge für Schuldzinsen und Unterhalt entfallen, es sei denn, ein Teil des Eigenheims wird an Dritte vermietet. Trotz ihrer Bemühungen konnte sie ihre Partei und den Mieterverband nicht überzeugen. Fast alle SP-Nationalräte stimmten gegen den Systemwechsel – mit einer Ausnahme: Jacqueline Badran selbst enthielt sich.

Allerdings plant sie, in der Schlussabstimmung am Freitag ebenfalls gegen den Vorschlag zu stimmen, da sie glaubt, dass die Reform zu hohe Kosten verursachen und Eigentümer erneut privilegieren würde. Badran überzeugt auf eindringliche Weise, dass die Mieten in den letzten Jahren gestiegen sind, während der Wert ihrer eigenen Wohnung sich fast verdoppelt hat.

Die finanziellen Folgen des Reformvorschlags sind erheblich. Die Evaluierungen seitens der Regierung zeigen, dass bei einem durchschnittlichen Hypothekarzins von 1,5 Prozent die jährlichen Einnahmeverluste für Bund und Kantone 1,7 Milliarden Franken betragen könnten. Ab einem Zinssatz von 3 Prozent könnten die Reformkosten einkommensneutral werden.

Ein weiterer Aspekt, den Badran anspricht, ist, dass die Reform auch Regelungen für Zweitwohnungen umfasst, was in Tourismusregionen hohe Steuerausfälle verursachen könnte. Um gegenzusteuern, soll es den Kantonen erlaubt sein, eine Sondersteuer auf Zweitwohnungen zu erheben. Diese sogenannten Objektsteuern könnten bald zur Abstimmung kommen, was zu einer breiten Diskussion innerhalb der Bevölkerung führen könnte.

Badran zeigt sich ambivalent und hat bereits angedeutet, dass sie einen Auftritt in der Kontroversen Fernsehsendung „Arena“ nicht ausschließt, vor allem um die Interessen der Mieter zu verteidigen. Sie betont, dass Hausbesitzer in der Vergangenheit oft nicht bereit waren, Mieter bei der staatlichen Mietkontrolle entgegenzukommen, was ihrer Meinung nach nicht fair ist. Daher dürften sie nicht auch noch von Steuererleichterungen profitieren.

Als Antwort auf Badrans Bedenken wies Ritter darauf hin, dass die niedrigen Zinsen auch den Mietern zugutekämen, was die Diskussion über die aktuellen und kommenden Regelungen noch komplizierter macht. Der politische Druck, eine breit abgestützte Lösung zu finden, setzt die Parteien unter Zugzwang, ihre Haltung klar zu definieren. Die SP und die Grünen hatten in der Vergangenheit für einen konsequenten Systemwechsel plädiert, und die anstehende Abstimmung wird ein entscheidender Test für deren Zusammenarbeit auf politischer Ebene sein.